Spielt es bei der Auswahl der Personen, die einen Termin zur Impfung vereinbaren können, eine Rolle, wie früh man sich registriert hat?
Nein, das spiele keine Rolle, teilt eine Sprecherin des bayerischen Gesundheitsministeriums mit. Die Priorisierung der Anspruchsberechtigung sei, aufgrund der begrenzten Impfstoffverfügbarkeit, grundsätzlich in der Coronavirus-Impfverordnung des Bundes festgelegt und soll aktuell in erster Linie diejenigen Menschen mit höchstem Risiko auf einen schwerwiegenden Krankheitsverlauf schützen. "Das sind gerade ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen", erklärt die Ministeriumssprecherin.
Welche Angaben sind bei der Registrierung ausschlaggebend dafür, wann jemand einen Termin erhält?
Zur Vergabe von Impfterminen werden die registrierten Personen anhand ihrer Angaben in eine Liste eingereiht. Entsprechend der Systematik der Coronavirus-Impfverordnung sind laut der Sprecherin des Gesundheitsministeriums folgende Faktoren maßgeblich: Neben dem Alter - Gruppe 1: Personen die das 80. Lebensjahr vollendet haben, Gruppe 2: Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben, Gruppe 3: Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben - werden auch berufliche (beispielsweise Pflegekräfte, Rettungsdienst), medizinische (etwa mit Trisomie 21 oder kürzlich erfolgten Organtransplantationen) sowie Personen, die in Einrichtungen leben oder arbeiten, berücksichtigt.
Die mobilen Impf-Teams impfen nun auch bettlägerige Augsburger zu Hause. Stammen die Personen aus dem Pool der registrierten Kandidaten, oder gibt es eine weitere Möglichkeit, das Impf-Team anzufordern?
Dieser Personenkreis stamme wie alle Personen, die nicht über stationäre Einrichtungen geimpft werden, aus dem Impfregister und würden von Bay-Imco - der Software des Freistaats - ausgewählt, teilt der Augsburger Gesundheitsreferent Reiner Erben (Grüne) mit.
Eine Augsburgerin, Anfang 60 mit Vorerkrankungen, hat kürzlich eine E-Mail erhalten, dass sie nun einen Termin buchen könne. Beim Einloggen hat sie aber nicht den nötigen Identifizierungscode erhalten. Letztlich ist sie aus dem System geflogen und konnte keinen Termin buchen. Was raten Sie Menschen, die an der Registrierung scheitern?
Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, sich telefonisch für eine Impfung anzumelden, entweder beim regionalen Impfzentrum (0821/78986894) oder über die bundesweite Zentralnummer 116117. "Wir bedauern Probleme bei der Online-Registrierung. Das Registrierungsportal Bay-Imco wird aber auch ständig weiterentwickelt", so die Sprecherin.
Eine Leserin berichtete über Fehler bei der Impf-Software. Demnach werden Zahnärzte offenbar teils nicht mit der höchsten Priorität bedacht. Stimmt das?
Die Coronavirus-Impfverordnung legt fest, dass Personen, die in medizinischen Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus tätig sind, zu den Personen gehören, die mit höchster Priorität Anspruch auf eine Schutzimpfung haben. Hierunter fielen Zahnärzte und zahnmedizinische Fachangestellte, da sie in einem Bereich tätig sind, in dem für eine Infektion mit dem Coronavirus regelmäßig aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden, heißt es aus dem Gesundheitsministerium.
Gab es in Augsburg einen extra Impftermin für Lehrer und Erzieher?
"Es wurden 600 in Bay-Imco registrierte Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher sowie weitere Personen aus dieser Berufsgruppe eingeladen, einen Termin zu vereinbaren", teilt Gesundheitsreferent Reiner Erben mit. Die Stadt Augsburg könne nicht direkt einzelne Personen über Bay-Imco auswählen. Die Stadt empfehle daher allen an einer Impfung interessierten Augsburgern - auch jüngeren Augsburgern unter 60 Jahren - sich zeitnah über Bay-Imco für eine Impfung registrieren zu lassen. Nur dann könne auch ein Termin vereinbart werden.
Können sich auch Personen unter 18 Jahren impfen lassen?
Unabhängig vom Alter sieht die Coronavirus-Impfverordnung den Anspruch auf Schutzimpfung mit hoher beziehungsweise erhöhter Priorität bei definierten Risikofaktoren und Vorerkrankungen vor. Somit hätten auch Jugendliche ab 16 Jahren bei Vorliegen der Voraussetzungen einen prioritären Anspruch auf Schutzimpfung.
Mehrere Leser haben eine irreführende Angabe im Registrierungsverlauf gemeldet. So werde die Kontaktsituation abgefragt, beispielsweise zu Schwangeren oder pflegebedürftigen Menschen. Bei der Bestätigung des Impftermins wird plötzlich ein Bezug der Kontaktperson mit einem Beruf verknüpft. Ist eine Arbeitsstelle nun doch eine Voraussetzung, um als Kontaktperson einer Schwangeren oder pflegebedürftigen Person zu gelten?
Die engen Kontaktpersonen besonders Gefährdeter gemäß Coronavirus-Impfverordnung sind unter dem Oberbegriff "Ich habe eine besondere Kontaktsituation" in der Online-Registrierung erfasst und können dort das entsprechende Feld auswählen. Einen Ministeriumssprecherin sagt: "Eine Tätigkeit in einer besonderen Einrichtung oder in der Pflege ist für enge Kontaktpersonen nicht erforderlich."
In der Stadt Augsburg gibt es nicht - wie etwa im Landkreis Augsburg - eine Einzelfallkommission, die Priorisierungen prüft. Wohin können sich Bürger aus der Stadt mit ihren Anliegen wenden?
Das bayerische Gesundheitsministerium hat eine landesweite Impfkommission eingesetzt. Die Bayerische Impfkommission nimmt nach Antragstellung eine individuelle ärztliche Beurteilung der konkreten Situation vor. Sie entscheidet über schwere und seltene Erkrankungen, die nicht in der Coronavirus–Impfverordnung aufgeführt sind. Ein bloßes Krankheitsbild allein erfülle dabei jedoch nicht in allen Fällen die Anforderungen; eine erkrankte Person könne möglicherweise schwerer betroffen als eine andere sein und habe entsprechend ein anderes Risiko für einen schweren oder tödlichen Verlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus, teilt das Gesundheitsamt auf Anfrage mit. Da die individuelle Beurteilung ausschlaggebend sei, würden die Ergebnisse der ärztlichen Zeugnisse differenziert ausfallen. Nach den Vorgaben der Coronavirus-Impfverordnung könne ausschließlich die Bayerische Impfkommission ärztliche Zeugnisse für die Einstufung in die zweite und dritte Priorisierungsgruppe ausstellen, nicht jedoch für die höchste Priorisierungsgruppe. Weitere Informationen sind unter www.impfkommission.bayern verfügbar.
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