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Augsburg: Rauch-Verbot am Balkon: Kommt jetzt die große Klage-Welle?

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Rauch-Verbot am Balkon: Kommt jetzt die große Klage-Welle?

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    Rauchen wann ich will und so viel ich will: Das geht nicht, wenn die Nachbarn davon stark beeinträchtigt werden, meint der BGH.
    Rauchen wann ich will und so viel ich will: Das geht nicht, wenn die Nachbarn davon stark beeinträchtigt werden, meint der BGH. Foto: Uli Deck (dpa)

    Seit vergangenen Freitag steht fest: Nachbarn kann das Rauchen auf dem Balkon zeitweise verboten werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Voraussetzung ist, dass der Rauch als "wesentliche Beeinträchtigung" empfunden wird.

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