Nur die Anwälte und die Richterin sind da. Es ist ein Routinetermin, ein Fall unter vielen, eigentlich. Verhandelt vor dem Amtsgericht wird eine Räumungsklage um eine 46 Quadratmeter große Wohnung im Herrenbachviertel, die Miete ist noch günstig. Die Bewohnerin lebt seit Jahren in dem Gebäude; es ist wohl keine Miete offen, darum geht es also nicht. Die Frau soll trotzdem raus, finden die Vermieter. Weil sie, so heißt es in der Klage, die Wohnung „unbefugt an Dritte“ überlassen und außerdem Kellerräume genutzt habe, die ihr nicht zustünden. Zudem sei die Wohnung „verwahrlost und vermüllt“.
Augsburg