Der Prozess um den Mord an dem Augsburger Polizisten Mathias Vieth wird ein Mammutverfahren: Die Schwurgerichtskammer des Augsburger Landgerichts hat 49 Verhandlungstermine bis zum Jahresende vorgesehen. Der Prozess gegen die Brüder Rudi R. und Raimund M. soll am 21. Februar beginnen. Das gab das Gericht gestern bekannt. Voraussichtlich werden in dem Verfahren mehr als 200 Zeugen und etliche Sachverständige gehört.
Das Brüderpaar (59 und 57 Jahre) soll im Oktober 2011 den 41 Jahre alten Polizisten nachts in einem Wald in Augsburg erschossen haben. Die Männer waren mit einem Motorrad geflüchtet, als Vieth und seine Streifenkollegin sie einer Routinekontrolle unterziehen wollten. Inzwischen geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass die Angeklagten einen Raub planten. Neben dem Mord legt die Staatsanwaltschaft den Männern fünf Überfälle in den Jahren 1999 bis 2011 zur Last. R. hatte bereits 1975 einen Polizisten in Augsburg ermordet und war deswegen bis 1996 in Haft gesessen.
Ein zähes Indizienverfahren steht allen Beteiligten bevor
Die Angeklagten schweigen bisher zu den Vorwürfen. Absehbar ist ein zäher Indizienprozess. Während Hausdurchsuchungen bei Verwandten der Männer fanden sich Waffenarsenale mit Handgranaten und Schnellfeuergewehren. Doch ein Gutachten scheint keine hundertprozentige Sicherheit zu geben, dass unter den beschlagnahmten Waffen die Tatwaffen sind. Auch wer welchen Schuss abgegeben haben soll, scheint unklar. Die Verteidiger dürften sich auf derartige „weiße Flecken“ konzentrieren.
In dem Verfahren werden Vieths Witwe und seine Streifenkollegin, die verletzt wurde, als Nebenklägerinnen auftreten. Allerdings werde Vieths Witwe im Prozess vorläufig nicht persönlich anwesend sein, so ihr Anwalt Walter Rubach. Die psychische Belastung sei zu groß.
Um sicherzustellen, dass die Kammer das Verfahren auch beim Ausfall eines Richters fortführen kann, sind je ein Ergänzungsrichter und -schöffe vorgesehen. Sie sitzen von Beginn an zusätzlich zu den drei Berufs- und zwei Laienrichtern auf der Richterbank, um einspringen zu können. Die Anklage wird von zwei Staatsanwälten vertreten.