Über den Badeplatz für Beschäftigte der Stadt Augsburg am Schondorfer Ammerseeufer ist am Dienstag vor dem Ersten Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in München verhandelt worden. Eine Entscheidung steht aus, allerdings äußerte der Vorsitzende Richter Wolfgang Lorenz Zweifel, ob der Bebauungsplan der Gemeinde Schondorf, die dort keine Häuser haben möchte, so Bestand haben kann. Konkret ging es um eine vom Landratsamt abgelehnte Bauvoranfrage der Stadt
Augsburg