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Augsburg: Prozess in Augsburg: Paketfahrer als Scheinselbstständige

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Prozess in Augsburg: Paketfahrer als Scheinselbstständige

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    Häufig sind Paketfahrer als sogenannte Scheinselbstständige beschäftigt, für die keinerlei Sozialabgaben bezahlt werden. Jetzt musste sich deswegen ein Subunternehmer vor Gericht verantworten.
    Häufig sind Paketfahrer als sogenannte Scheinselbstständige beschäftigt, für die keinerlei Sozialabgaben bezahlt werden. Jetzt musste sich deswegen ein Subunternehmer vor Gericht verantworten.

    Die Zahl klingt unglaublich: Jeden Tag schicken Deutschlands Paketdienste sage und schreibe zehn Millionen Sendungen auf Reise. Es sind dann zumeist die Fahrer von Subunternehmern, die Pakete und Päckchen von Online-Bestellungen letztendlich zu den Empfängern bringen. Und das häufig zu unsozialen Bedingungen als sogenannte Scheinselbstständige, für die keinerlei Sozialabgaben bezahlt werden. Ein Schöffengericht unter Vorsitz von Roland Fink urteilte jetzt in einem Fall, bei dem der Subunternehmer eines Paketdienstes rund 350.000 Euro an

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