Die Vorwürfe sind schwerwiegend. Wenn es stimmt, was die Staatsanwaltschaft einem 43-jährigen Familienvater aus Augsburg zur Last legt, droht dem Mann eine längere Gefängnisstrafe. Er soll seine Tochter im Zeitraum von 2015 bis 2018 mehrfach in der Familienwohnung sexuell missbraucht haben, außerdem gegenüber seiner Frau gewalttätig geworden sein. Die Rede ist von Schlägen mit der flachen Hand, mit den Fäusten und Haushaltsgegenständen, von Tritten und weiteren Ausbrüchen. Teils soll sich die Gewalt auch gegen seine beiden Kinder gerichtet haben.
Zum Prozessauftakt passierte nicht viel
Es geht juristisch gesehen um sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen, um Körperverletzungsdelikte und Nötigung; angeklagt ist der Fall vor der zuständigen Jugendkammer des Landgerichtes unter Vorsitz des Richters Lenart Hoesch. Angesetzt waren zunächst drei Verhandlungstage, aber schon jetzt ist absehbar, dass der Prozess möglicherweise länger dauern könnte.
Der Prozessauftakt am Montag wurde unterbrochen, weil die Anwälte des Mannes offenbar zu spät übermittelt bekommen hatten, dass sich die Besetzung der Strafkammer des Augsburger Landgerichtes geändert hatte. Konkret ging es um einen Schöffen. Auf Antrag der Verteidigung wurde der Prozess daher auf Freitag vertagt. An dem Tag nun soll die Anklage verlesen werden. Die Tochter, die der Mann missbraucht haben soll, ist heute gerade einmal vier Jahre alt – und war damit im angeklagten Zeitraum zwischen einem und drei Jahre alt.
Der Angeklagte bestreitet die schweren Vorwürfe
Der Angeklagte hat nach Informationen unserer Redaktion gegenüber der Polizei den Kindesmissbrauch allerdings vehement bestritten. Seit mehr als einem halben Jahr sitzt der Familienvater in Untersuchungshaft im Gablinger Gefängnis. Ein Ermittlungsrichter am Amtsgericht lehnte nach Informationen unserer Redaktion zunächst ab, den von der Staatsanwaltschaft beantragten Haftbefehl gegen den Mann zu erlassen. Als die Staatsanwaltschaft Beschwerde gegen diese Entscheidung erhob, erließ allerdings das Augsburger Landgericht den Haftbefehl. Ein eher ungewöhnlicher Vorgang. Vertreten wird der Angeklagte von den Anwälten Felix Dimpfl, Thorsten Junker und Michael Baitinger, die Anwältin Isabel Kratzer-Ceylan vertritt die Ehefrau und die Tochter des Angeklagten in der Nebenklage.