Erst seit zehn Tagen sind sogenannte E-Scooter im deutschen Straßenverkehr erlaubt. Die Augsburger Polizei hat in der Nacht zum Dienstag einen E-Scooter vorläufig aus dem Verkehr gezogen, weil das Fahrzeug nicht versichert war. Der 70-jährige Rollerfahrer fiel gegen Mitternacht in der Rosenaustraße einer Polizeistreife auf. Die Beamten bemerkten, dass sich der Mann nicht abstoßen musste, um voranzukommen.
Die Polizisten kontrollierten den Rollerfahrer und stellten fest, dass er seinen E-Scooter nicht wie erforderlich versichert hatte. Wegen des fehlenden Versicherungsschutzes durfte der 70-Jährige nicht weiterfahren. Er werde jetzt wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz angezeigt, sagt Polizeisprecherin Isabel Deubler. Dafür sieht das Gesetz eine Geldstrafe oder ein Haftstrafe von maximal einem Jahr vor. Das ist aber die obere Grenze, die bei E-Scootern wohl nicht voll ausgeschöpft werden dürfte.
Für die E-Scooter gelten eigene Regeln
Für die Tretroller mit Elektromotor, die bis zu 20 Stundenkilometer schnell sein dürfen, gelten neben der Versicherungspflicht auch eine Reihe weiterer Regeln: So sind Gehwege für die E-Scooter zum Schutz von Fußgängern tabu. Sie sollen stattdessen Radwege nutzen - gibt es keine, darf es die Fahrbahn sein. Das kann auf vielen kleineren Straßen zum Beispiel in Wohngebieten der Fall sein. Die Scooter-Fahrer müssen zudem einzeln hintereinander rollen, Freihändigfahren und Anhängen an Autos sind untersagt.
In Augsburg hat die Polizei angekündigt, dass es zwar keine speziellen Scooter-Kontrollen geben soll. Die Beamten werden aber bei ihren normalen Streifenfahrten und Kontrollen auch auf die neuen E-Roller schauen. Dass sie das tatsächlich tun, hat nun der 70-jährige Trendsetter zu spüren bekommen. (jöh)