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Augsburg: Polizei-Gewerkschaft darf Personalrätin nicht ausschließen

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Polizei-Gewerkschaft darf Personalrätin nicht ausschließen

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    Innerhalb des Personalrats des Augsburger Polizeipräsidiums gärt es. Die Deutsche Polizeigewerkschaft wollte erwirken, dass eine Frau aus dem Gremium ausgeschlossen wird. Und scheiterte damit nun.
    Innerhalb des Personalrats des Augsburger Polizeipräsidiums gärt es. Die Deutsche Polizeigewerkschaft wollte erwirken, dass eine Frau aus dem Gremium ausgeschlossen wird. Und scheiterte damit nun. Foto: Ralf Lienert (Symbolfoto)

    Es ist ein Streit innerhalb der Augsburger Polizei, der seit Jahren eine ganze Reihe von Behörden und Gerichten beschäftigt. Ein massiver Konflikt vor allem zwischen zwei Mitgliedern des Personalrats des Polizeipräsidiums Schwaben Nord, wie die offizielle Bezeichnung des Präsidiums lautet. Der bayerische Landesverband der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) wollte zuletzt gerichtlich den Ausschluss einer Personalrätin aus dem Gremium erwirken, was ein ziemlich ungewöhnlicher Vorgang ist. Es ging bei dem Konflikt um Mobbingvorwürfe innerhalb des Präsidiums; der Streit zog teils auch staatsanwaltliche Ermittlungen nach sich. Nun endet er mit einer juristischen Niederlage für die Gewerkschaft.

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