Amtsrichterin Constanze von Stetten kam zu einem klaren Urteil: „Sie wollten mit den bösen Falschparkern schlicht und einfach möglichst viel Geld machen.“ Sie bescheinigte Jürgen R., 37, „massiv kriminell“ gehandelt zu haben und schickte ihn für fast drei Jahre hinter Gitter. Dabei hätte R. es besser wissen müssen. Schon 2010, im Prozess gegen Arthur S., war er als Mitarbeiter angeklagt. Anders als sein Ex-Chef, der wegen Erpressung und Nötigung derzeit eine viereinhalbjährige Haftstrafe verbüßt, war R. auf Bewährung frei geblieben.
Augsburg