Nach 20 Uhr noch mal schnell zur Tanke, ein paar Bier für den Fußballabend oder ein Snack für zwischendurch? Seit Juni ist das vorbei. Das Sozialministerium Bayern hat seinen Vollzugshinweis zum Ladenschlussgesetz einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts angepasst: Geringe Mengen an Lebens-und Genussmitteln dürfen nur noch an Auto- oder Motorradfahrer und ihre Beifahrer verkauft werden. Die Regelung gilt Werktags nach
Augsburg