Ein Mitarbeiter des städtischen Ordnungsdienstes hat seine Aufgabe offensichtlich zu ernst genommen. Mit einem Schirm als Verlängerung seines Arms stellte er sich einem Radler in der Annastraße in den Weg, sodass dieser stürzte und sich den Arm brach. Der Verletzte fordert 3700 Euro Schadenersatz und 2000 Euro Schmerzensgeld. Das Landgericht Augsburg hatte seine Klage noch abgewiesen. Doch in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht (OLG) München stehen seine Chancen nun gut.
Augsburg