Der Schuldspruch der Jugendkammer beim Landgericht hat für den Angeklagten eine gute und eine weniger gute Seite: Der 21-Jährige, der einem Kumpel ein Messer in den Rücken stach und ihn schwer verletzte, ist gestern nicht wegen versuchten Mordes, sondern „nur“ wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. Aber: Er muss für sechs Jahre und drei Monate in ein Jugendgefängnis. Damit sühnte das Gericht unter Vorsitz von Lenart Hoesch nicht nur den hinterhältigen Messerstich, sondern auch sechs weitere Gewaltdelikte, bei denen der junge Mann innerhalb von zehn Monaten zahlreiche, teils wildfremde Menschen brutal attackiert und verletzt hatte.
Augsburg