Wer schläft, sündigt nicht, sagt ein Sprichwort. Das muss nicht immer so sein. Eine 48-jährige Frau, die nachts volltrunken mit 2,75 Promille im Blut in ihrem abgestellten Auto schlief, musste sich vor Gericht wegen „Trunkenheit im Verkehr“ verantworten. Ein außergewöhnlicher Rechtsfall mit einem überraschenden Ende.
Augsburg