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Augsburg: Missbrauchsprozess in Augsburg: "Papa hat etwas Böses getan"

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Missbrauchsprozess in Augsburg: "Papa hat etwas Böses getan"

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    Wegen Missbrauchs seiner kleinen Tochter wurde ein Mann zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
    Wegen Missbrauchs seiner kleinen Tochter wurde ein Mann zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Foto: Bernhard Weizenegger (Symbolbild)

    Erst wollte er nicht, dann aber gestand der 49-jährige Angeklagte doch: Ja, er habe seiner fünfjährigen Tochter in seiner Wohnung Hose und Unterhose heruntergezogen und das Mädchen unsittlich berührt. Wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern wurde der arbeitslose Lagerarbeiter zu einem Jahr und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, zudem muss er 120 Stunden Hilfsdienste leisten.

    „Der Papa hat etwas Böses getan“, sagt das Mädchen bei der Videovernehmung durch eine Polizeibeamtin, die im Gerichtssaal vorgeführt wird. Ganz behutsam versucht die Frau, dem Kind zu entlocken, ob und wenn ja was sein leiblicher Vater ihm im Frühjahr 2019 angetan hat. Das Mädchen berichtet der Polizistin, was es zuvor auch schon seinen Pflegeeltern gesagt hatte: Der (leibliche) Papa habe es bei einem Besuch in dessen Wohnung ausgezogen, während es neben ihm auf dem Sofa stand, und er habe es „da angefasst“. Das habe ihr wehgetan.

    Missbrauchsprozess: Keine Zweifel an Glaubwürdigkeit des Kindes

    Gerade der Umstand, dass das kleine Kind zweimal ganz ähnlich, detailreich und konstant dasselbe aussagt, lässt für Richter Günther Baumann keine Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Darstellung aufkommen. Deutlich sagt der Richter das dem Angeklagten, verbunden mit dem Appell: Reicht es jetzt für ein umfassendes Geständnis, oder soll tatsächlich das vor dem Verhandlungssaal wartende Kind auf den Zeugenstuhl gerufen werden?

    Rechtsanwalt Heinz Peischer bespricht sich mit seinem Mandanten, bittet dann um ein Rechtsgespräch mit dem Richter und Staatsanwalt Burkard Weiß hinter verschlossenen Türen. Schließlich erfolgt das erlösende Geständnis, die bereitstehenden Zeugen können entlassen werden. Weniger schwer tat sich der Angeklagte zuvor damit, den Besitz von kinder- und jugendpornografischen Bildern auf seinem beschlagnahmten Mobiltelefon einzuräumen.

    Augsburger Richter: "Darf nie wieder vorkommen"

    Er habe diese Fotos „ganz normal“ im Internet angeschaut, er habe sich dabei nichts gedacht. Zudem habe er nicht geglaubt, die Dateien auch dauerhaft gespeichert zu haben. Richter Baumann will dies angesichts des gezeigten Bildinhalts nicht glauben. Bilder mit derartigem kinder- oder jugendpornografischem Gehalt finde man bei keinem kommerziellen Anbieter im Internet, ist sich der Richter sicher. Während Staatsanwalt Weiß (ein Jahr und vier Monate) und Verteidiger Peischer (ein Jahr und zwei Monate) in ihren Plädoyers die Extreme der Verfahrensabsprache ergreifen, beschreitet Richter Baumann mit seinem Urteil den Mittelweg: Ein Jahr und drei Monate Gesamtfreiheitsstrafe lautet der Richterspruch für den Angeklagten, unter anderem wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Schutzbefohlenen, wegen Körperverletzung und wegen des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Schriften.

    „Da haben sie noch rechtzeitig die Reißleine gezogen“, so der Richter zu dem Mann, und „so etwas darf nie wieder vorkommen, auch nicht das mit solchen Bildern!“ Die Strafe setzt der Richter wegen des Geständnisses zur Bewährung aus. Zudem muss der 49-Jährige 120 Stunden Hilfsdienste nach Weisung durch den Sozialdienst Katholischer Männer (SKM) ableisten.

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