Erst wollte er nicht, dann aber gestand der 49-jährige Angeklagte doch: Ja, er habe seiner fünfjährigen Tochter in seiner Wohnung Hose und Unterhose heruntergezogen und das Mädchen unsittlich berührt. Wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern wurde der arbeitslose Lagerarbeiter zu einem Jahr und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, zudem muss er 120 Stunden Hilfsdienste leisten.
Augsburg