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Augsburg: Messer in der Brust: Opfer verlobt sich im Gefängnis mit der Angeklagten

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Messer in der Brust: Opfer verlobt sich im Gefängnis mit der Angeklagten

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    Es ist nicht unbedingt der romantischste Ort für eine Verlobung, aber juristisch ist das nebensächlich. Wer verlobt ist, darf vor Gericht schweigen, wenn der Partner angeklagt ist.
    Es ist nicht unbedingt der romantischste Ort für eine Verlobung, aber juristisch ist das nebensächlich. Wer verlobt ist, darf vor Gericht schweigen, wenn der Partner angeklagt ist. Foto: Fred Schöllhorn (Symbolbild, Archiv)

    Ergibt das Sinn: eine Verlobung im Knast? Einfach so. Ohne funkelnde Ringe. Ohne Prosecco, ohne Rosen. Ohne Gäste. Ohne Büffet. Einfach so. Ohne dass er auf die Knie fällt und um ein Ja-Wort bittet. Das kann durchaus Sinn machen. Die Verlobung, das ernsthafte Eheversprechen, ist heutzutage zwar ein wenig aus der Mode gekommen. Das Verlöbnis, so nennen es Juristen, ist ein im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelter Rechtsvertrag. Auch in einem Strafprozess kann ein Verlöbnis unter Umständen über Gefängnis oder Freispruch entscheiden. Verlobte dürfen nämlich wie Eheleute die Aussage verweigern. Ein Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Roland Fink hatte über einen kuriosen Fall zu urteilen.

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