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Augsburg: Marktsonntage stehen weiter auf der Kippe

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Marktsonntage stehen weiter auf der Kippe

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    Ob es in Zukunft verkaufsoffene Sonntage in der Augsburger Innenstadt geben soll, ist ein Fall fürs Gericht.
    Ob es in Zukunft verkaufsoffene Sonntage in der Augsburger Innenstadt geben soll, ist ein Fall fürs Gericht. Foto: Silvio Wyszengrad

    Wird es in der Augsburger Innenstadt künftig weiter verkaufsoffene Sonntage geben? Mit der Frage hat sich am Mittwoch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München auseinandergesetzt. Wie berichtet, war die „Allianz für den freien Sonntag“, hinter der die Gewerkschaft Verdi und die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung stehen, gegen die Marktsonntage vor Gericht gezogen.

    Voraussetzungen für verkaufsoffene Sonntage sind klar definiert

    Konkret geht es um zwei Termine im Jahr: den verkaufsoffenen Sonntag, der im Mai anlässlich des Europatages veranstaltet wird, und der Marktsonntag anlässlich des Turamichele-Festes, der auf ein Wochenende Ende September oder Anfang Oktober fällt. Die Stadt Augsburg hat für beide Termine bis 2021 Ladenöffnungen in der Innenstadt von 13 bis 18 Uhr genehmigt; das Gebiet umfasst dabei auch die City-Galerie. Die Arbeitnehmervertreter sehen den gesetzlichen Sonntagsschutz untergraben und haben daher einen sogenannten Normenkontrollantrag eingereicht, also eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Genehmigung. Veranstalter der Marktsonntage ist die City Initiative Augsburg (CIA), deren Geschäftsführer Heinz Singlwagner bei der Verhandlung anwesend war.

    In anderen Städten hatten derartige Klagen zuletzt bundesweit Erfolg. So hat Münster alle 15 geplanten verkaufsoffenen Sonntage bis 2019 abgesagt, ähnliche Entscheidungen gab es in den vergangenen Monaten aber auch in Heilbronn, Köln und Wuppertal. Hintergrund ist oftmals ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem November 2015, in dem die Voraussetzungen für verkaufsoffene Sonntag klarer definiert worden waren. Danach sind sonntägliche Ladenöffnungen nur zulässig, wenn sie mit einer Veranstaltung verbunden sind, die für diesen Tag „prägend“ ist. Auch müssen die Ladenöffnungen demnach in „engem räumlichen Bezug“ zu einem konkreten Marktgeschehen stehen. Daneben müssen diese Veranstaltungen für sich genommen mehr Besucher anziehen als die verkaufsoffene Sonntage. Anders ausgedrückt: Die Veranstaltungen sollen die Leute anziehen, die geöffneten Läden nur eine Dreingabe sein, nicht anders herum.

    Das Urteil wird zugestellt

    Ob das in Augsburg alles der Fall ist? Die „Allianz für den freien Sonntag“ sieht es nicht so. Anwalt Friedrich Kühn argumentierte in der Verhandlung etwa, in beiden Fällen sei der „räumliche Bezug“ deutlich zu weit gefasst, es seien also Läden geöffnet, die sich abseits des Europatages und des Turamichele-Festes auf dem Rathausplatz befinden. Auch sei die Verkaufsfläche an den Sonntagen jeweils erheblich größer als die Veranstaltungsfläche.

    Gabriele Balducci, eine Juristin der Stadt, sagte, die Stadt sei der Ansicht gewesen, der „Sachgrund“ für die verkaufsoffenen Sonntage sei gegeben. Man könne sich darüber streiten, ob jeweils ein enger räumlicher Bezug der geöffneten Läden zu den beiden Veranstaltungen existiere. Beide Anlässe seien für die Stadt jedoch „bedeutend“. Die Besucher kämen nicht ausschließlich aus Shopping-Interesse in die Stadt, es sei ein „Gesamtpaket“.

    Ein Urteil fällte der 22. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes am Mittwoch nicht; es soll den Beteiligten zugestellt werden.

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