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Augsburg: Marktsonntage in der Innenstadt sind rechtswidrig

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Marktsonntage in der Innenstadt sind rechtswidrig

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    Ein bekanntes Bild: Passanten drängen sich zum verkaufsoffenen Sonntag am Turamichele-Fest durch die Innenstadt. Nun hat ein Gericht die Marktsonntag in der Innenstadt gekippt.
    Ein bekanntes Bild: Passanten drängen sich zum verkaufsoffenen Sonntag am Turamichele-Fest durch die Innenstadt. Nun hat ein Gericht die Marktsonntag in der Innenstadt gekippt. Foto: Silvio Wyszengrad

    In der Augsburger Innenstadt wird es künftig keine verkaufsoffenen Sonntage mehr geben – zumindest nicht in bisheriger Form. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat am Freitag die entsprechenden Verordnungen der Stadt für unwirksam erklärt. Die „Allianz für den freien Sonntag“, hinter der die Gewerkschaft Verdi und die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung stehen, war gegen die Marktsonntage vor Gericht gezogen und hat nun Recht bekommen.

    Konkret geht es um den Marktsonntag anlässlich des Europatages im Mai und den verkaufsoffenen Sonntag zum Turamichele-Fest, der auf ein Wochenende Ende September oder Anfang Oktober fällt. Die Stadt Augsburg hatte für beide Termine bis 2021 Ladenöffnungen von 13 bis 18 Uhr genehmigt, in einem Gebiet, das dabei auch die City-Galerie umfasste.

    Das ist nun hinfällig. Erwin Helmer, Diözesanpräses der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung, sagte, die Kläger „hätten diese Entscheidung erwartet“, das Urteil sei ein „Sieg für den Sonntagsschutz“. Thomas Gürlebeck, Verdi-Sekretär für Augsburg, bezeichnete das Urteil als eine „Erleichterung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“. Es sei zugleich „traurig“, dass man den juristischen Weg habe gehen müssen. Schon bei der Entscheidung für die verkaufsoffenen Sonntage habe man die Stadt auf die bestehende Rechtslage hingewiesen.

    Gürlebeck bezieht sich damit auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes von November 2015. Mit dem Grundsatzurteil hatte das Gericht damals die Grenzen für verkaufsoffene Sonntage enger gezogen. Demnach müssen die Ladenöffnungen an Sonntagen in „engem räumlichen Bezug“ zu einer Veranstaltung stehen, die für diesen Tag „prägend“ ist. Die Feste sollen sich selber tragen und für sich genommen mehr Besucher anziehen als die verkaufsoffenen Sonntage. Zuletzt waren daher bundesweit auch in anderen Städte die Marktsonntage von Gerichten kassiert worden, im März etwa in Düsseldorf.

    Marktsonntage: City Initiative Augsburg bedauert Entscheidung

    Heinz Stinglwagner von der City Initiative Augsburg (CIA) sagte, angesichts der Vorgeschichte verwundere ihn das Urteil in Bezug auf Augsburg nun nicht. Er habe dennoch auf eine „salomonische Entscheidung“ spekuliert: kein Marktsonntag am Europatag, dafür zum Turamichele-Fest. Das Urteil bezeichnete er als „bedauerlich und schwierig“. Es sei angesichts der Situation des Handels in der Stadt, der sich der Online-Konkurrenz erwehren müsse, auch nicht zeitgemäß.

    Die City Initative hat bislang die Marktsonntage veranstaltet und organisiert zusammen mit der Stadt das Turamichele-Fest. Ob das in Zukunft so ausgestattet sein werde wie bislang, könne er noch nicht beantworten, sagte Stinglwagner. Die Karussells und Attraktionen kosteten viel Geld; dass die Händler mit im Boot waren, sei dahingehen ein wichtiger Faktor gewesen.

    Zweite Bürgermeisterin Eva Weber (CSU) hatte sich im Vorfeld der Verhandlung für die verkaufsoffenen Sonntage in der Innenstadt ausgesprochen. Wie es künftig weitergehe, hänge von der konkreten Begründung des Gerichtes ab, sagte sie nun. Bis die Entscheidungsgründe den Beteiligten zugehen, könne es einige Wochen dauern, heißt es vom Verwaltungsgerichtshof. Eine Revision des Urteils hat das Gericht nicht zugelassen. Die Stadt könnte nur beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen die „Nichtzulassung der Revision“ einlegen.

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