Startseite
Icon Pfeil nach unten
Augsburg
Icon Pfeil nach unten

Augsburg: Mann überfallen und geschlagen: Polizei fasst Verdächtigen

Augsburg

Mann überfallen und geschlagen: Polizei fasst Verdächtigen

    • |
    Mann überfallen und ins Gesicht geschlagen: Polizei schnappt Verdächtigen
    Mann überfallen und ins Gesicht geschlagen: Polizei schnappt Verdächtigen Foto: Kaya, Symbolbild

    Festnahme, Verhaftung, Gewahrsam

    Zwischen Festnahme, Verhaftung und Gewahrsam gibt es große Unterschiede.

    Vorläufig festnehmen darf jeder, wenn er einen Täter auf frischer Tat ertappt, dieser auf der Flucht ist, und die Identität des Täters nicht anders festgestellt werden kann.

    Auch Polizisten und Staatsanwaltschaft dürfen vorläufig festnehmen, wenn die Voraussetzungen eines Haftbefehls vorliegen und außerdem Gefahr im Verzug ist.

    Geregelt ist die vorläufige Festnahme in § 127 StPO, dem sogenannten "Jedermann-Paragraf".

    Eine Festnahme ist nur zeitlich begrenzt möglich. Ein Festgenommener muss "unverzüglich", spätestens bis zum Ablauf des folgenden Tages, dem Haftrichter vorgeführt werden. Dieser entscheidet dann, ob Haftbefehl erlassen wird oder die Freilassung erfolgt.

    Nicht verwechseln darf man die Festnahme mit der Verhaftung.

    Von einer Verhaftung spricht man dann, wenn ein Richter Haftbefehl gegen den Betroffenen erlassen hat.

    Ein Haftgrund liegt vor bei Flucht, Fluchtgefahr, Verdunklungsgefahr, oder Wiederholungsgefahr.

    Verhaften dürfen in Deutschland nur Polizei- oder Justizbeamte, Gerichtsvollzieher und Rechtspfleger.

    Etwas ganz anderes als Festnahme oder Verhaftung ist die sogenannte Ingewahrsamnahme.

    Von einer Ingewahrsamnahme spricht man, wenn Polizisten eine Person in die Haftzelle bringen, festhalten oder einfach nur auffordern, einen bestimmten Ort nicht zu verlassen.

    In Gewahrsam nimmt man Menschen, um zum Beispiel die öffentliche Sicherheit und Ordnung herzustellen. Beispiel: Ein Betrunkener randaliert.

    Wie die Polizei am heutigen Dienstag berichtet, wurde am Montagabend gegen 17:50 Uhr ein 48 Jahre alter Augsburger von einer männlichen Person überfallen. Der Täter passte laut Polizeibericht den Geschädigten an seinem Firmenfahrzeug ab und forderte Bargeld. Dabei schlug der Täter dem Mann mit der Faust ins Gesicht. Daraufhin gab der Geschädigte Bargeld im unteren dreistelligen Bereich heraus.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden