Das Tötungsdelikt an der Bushaltestelle Uhlandstraße in Pfersee am Abend des 27. Novembers hatte die Öffentlichkeit schockiert. Der 28 Jahre alte Stefan D. war auf offener Straße durch einen Messerstich getötet worden. Nun hat die Augsburger Staatsanwaltschaft Anklage gegen die tatverdächtige inzwischen 20 Jahre alte Fabienne K. erhoben - und zwar wegen Mordes.
Anklage wegen Mordes gegen tatverdächtige junge Frau
An jenem verhängnisvollen Abend gegen 18.30 Uhr sollen laut Staatsanwaltschaft zwei jeweils dreiköpfige Gruppen zunächst verbal aneinander geraten sein. Zu der einen, die sich an der Bushaltestelle aufhielt, gehörte Stefan D., zu der anderen die damals 19 Jahre alte Fabienne K. Der Streit eskalierte. Nach Angaben der Ermittler kam es zu einer Rangelei zwischen dem jetzt 28-jährigen Begleiter der Angeschuldigten und dem späteren Opfer. Wie die Staatsanwaltschaft mitteilt, soll die junge Frau ein mitgeführtes Klappmesser aus der Handtasche genommen und in ihrer Manteltasche verborgen haben. Dann habe sie Stefan D. aufgefordert, ihren Freund in Ruhe zu lassen.
Sie sei dringend verdächtig, dem Geschädigten, ohne dass dieser mit einem Messerangriff durch die an der Schubserei nicht beteiligte Angeschuldigte rechnete, einen derart wuchtigen Stich in den oberen Brustbereich versetzt zu haben, dass dieser binnen weniger Minuten den Verletzungen erlag, heißt es vonseiten der Staatsanwaltschaft.
Tod an Pferseer Haltestelle: Plötzlich mit Messer zugestoßen
Gegen den 28-jährigen Begleiter hingegen hätten die Ermittlungen keine Anhaltspunkte für eine Beteiligung an dem Tötungsdelikt ergeben. Das Verfahren gegen ihn wegen Körperverletzung und anderem wurde abgetrennt und ist noch nicht abgeschlossen.
Fabienne K. war nach dem tödlichen Stich geflohen, sie wurde wenige Stunden später festgenommen. Seitdem befindet sie sich in Untersuchungshaft. Das Strafgesetzbuch sieht für Mord lebenslängliche Freiheitsstrafe vor.
Da die Angeschuldigte zur Tatzeit Heranwachsende im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes war, wäre im Falle einer Verurteilung zu prüfen, ob sie nach dem Jugendgerichtsgesetz verurteilt werden könnte. Nach dem Jugendgerichtsgesetz wäre, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, die Verhängung einer Jugendstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren möglich.
Über die Eröffnung des Verfahrens wurde noch nicht entschieden. Deshalb ist der Prozess noch nicht terminiert.
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