Die Stadt Augsburg versucht jetzt doch, den Gastronomen auf dem Stadtmarkt einen Schritt entgegenzukommen. Seit Dienstag ist der Verzehr von Speisen vor Ort nun doch wieder erlaubt. Es gibt allerdings Einschränkungen.
Diese Regelung gilt ausschließlich für die Viktualienhalle. Zudem ist die Bewirtung auf lediglich zwei Tische mit je zwei Personen pro Imbissstand beschränkt. Dies hat Marktamtsleiter Werner Kaufmann gegenüber unserer Redaktion bestätigt. Vorgabe sei, dass die Standbetreiber die Kontrolle übernehmen. Es geht darum, die Auflagen zu erfüllen, die wegen der Corona-Pandemie erlassen wurden.
Stadtmarkt: Bis Montag galten strenge Regeln
Bis Montag galt die Regelung, dass Speisen und Getränke nur zur Mitnahme verkauft werden dürfen. Die Hygieneregeln ließen sich ansonsten nicht einhalten. Diese strikte Regelung führte allerdings dazu, dass nur sehr wenige Kunden die Viktualienhalle ansteuerten. Mit der begrenzten Zahl an Plätzen soll den Händlern nun die Möglichkeit gegeben werden, ihr Geschäft wieder etwas anzukurbeln.
In der Viktualienhalle ist die Zuteilung der Tische zu den jeweiligen Ständen leichter zu praktizieren als in der benachbarten Fleischhalle. In der Fleischhalle gilt eine einheitliche Bestuhlung. Die Sonderregelung, die nun gestartet wurde, gilt deshalb nur für die Viktualienhalle des Stadtmarktes.
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