Nicht lange freuen konnte sich ein 33-jähriger Café-Besucher in der Neuburger Straße im Augsburger Stadtteil Lechhausen an seinem beträchtlichen Gewinn aus einem Geldspielautomaten. Kurz nachdem die Kasse geklingelt hatte, kam die Polizei zu einer Personenkontrolle in das Lokal und stellte fest, dass der 33-Jährige zur Festnahme ausgeschrieben war. Den Haftbefehl konnte er aber nun durch Bezahlung der ausstehenden Geldstrafe abwenden. Somit konnte er sich durch den AZ
Augsburg-Lechhausen