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Augsburg: Lager für Giftaushub ist geräumt

Augsburg

Lager für Giftaushub ist geräumt

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    Das Zwischenlager in der Schönbachstraße für Aushub der ehemaligen Blaugasfabrik ist nicht mehr in Betrieb.
    Das Zwischenlager in der Schönbachstraße für Aushub der ehemaligen Blaugasfabrik ist nicht mehr in Betrieb. Foto: Annette Zoepf

    Das Zwischenlager für Bodenmaterial der ehemaligen Blaugasfabrik wird nicht mehr benötigt. Wie das Umweltamt auf Nachfrage mitteilt, liefen jetzt in der Schönbachstraße in Oberhausen-Nord Aufräum- und Abbauarbeiten.

    Der Freistaat Bayern, der den teilweise kontaminierten Boden der Blaugasfabrik sanieren muss, hatte für das Zwischenlager ursprünglich eine Genehmigung bis Ende Mai beantragt. Diese war zunächst bis Ende Oktober verlängert worden. Eine weitere Verlängerung bis Mitte November sei nicht in Anspruch genommen worden, so Dieter Lieberoth vom Umweltamt.

    Stadtrat Grab beklagt „mangelnde Informationspolitik“

    Peter Grab, Stadtrat der Bürgervereinigung „Wir sind Augsburg“ (WSA) hatte sich wegen „Nachrichten von besorgten Bürgern hinsichtlich der Giftmülldeponie“ mit einigen Fragen an die Stadt gewandt und eine „mangelnde Informationspolitik“ beklagt. Das Umweltamt teilt mit, dass während der Betriebszeit nur zwei Beschwerden vonseiten der Bürger verzeichnet worden seien. „Hierbei handelte es sich um das laute Piepsen rückwärtsfahrender Lkw und Bagger. Diese Störungen konnten seitens der örtlichen Bauleitung problemlos unterbunden werden.“ Im Übrigen sei die Baustelle im Regelfall einmal wöchentlich besichtigt worden.

    An Anton Wolff von der Marie-Juchacz-Siedlung, die sich in unmittelbarer Nachbarschaft des Zwischenlagers befindet, wurden, wie er gegenüber unserer Zeitung sagte, keinerlei Beschwerden herangetragen.

    Areal bleibt wohl Lagerfläche  

    Künftig ist die Lagerung von Abfällen auf dem Areal an der Schönbachstraße nicht mehr zulässig. Das Grundstück bleibt jedoch asphaltiert und könnte beispielsweise als Lagerfläche für Baustelleneinrichtungen dienen. Von Vorteil ist aus Sicht des Umweltamtes außerdem, dass in diesem Fall eine mit Steuergeldern errichtete Fläche nach der Nutzung nicht noch mit zusätzlichem Kostenaufwand rückgebaut und entsorgt werden müsse.

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