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Augsburg: Kurzarbeit in der Region Augsburg nimmt durch Lockdown wieder zu

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Kurzarbeit in der Region Augsburg nimmt durch Lockdown wieder zu

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    Viele Firmen im Wirtschaftsraum Augsburg erwägen aktuell, in Kurzarbeit zu gehen. Schuld ist die Coronakrise.
    Viele Firmen im Wirtschaftsraum Augsburg erwägen aktuell, in Kurzarbeit zu gehen. Schuld ist die Coronakrise. Foto: Daniel Schvarcz, Magnet-Schultz (Symbolbild)

    Die Kurzarbeit bleibt für viele Betriebe in der Region ein Faktor, um die Folgen der Corona-Pandemie zu bewältigen. Seit März dieses Jahres haben mehr als 7400 Betriebe aus der Region Augsburg Kurzarbeit angezeigt. Fast 5800 Betriebe taten dies nach Angaben der Agentur für Arbeit im April. Seitdem flachen die Zahlen stark ab. Einige Unternehmen waren bereits wieder aus der Kurzarbeit ausgestiegen. Dies ändert sich nun wegen des zweiten abgespeckten Lockdowns. Die Nachfrage nach Kurzarbeit steigt wieder.

    Corona und Kurzarbeit in Augsburg: Gastronomie ist stark betroffen

    Allerdings gibt es keine aktuellen Zahlen, wie stark die Kurzarbeit ausgebreitet ist. Betriebe haben mehrere Monate Zeit, um ihre Abrechnungen vorzulegen. Daher gibt es laut Agentur für Arbeit, die die Kurzarbeit erfasst, auch keine zeitnahen Daten. Bekannt ist hingegen, welche Branchen besonders stark von Kurzarbeit in der Region betroffen sind. Es sind die Gastronomie, der Einzelhandel und das Gesundheitswesen.

    Die drei genannten Bereiche umfassen nach einer jüngsten Auswertung allein 44 Prozent aller gemeldeten Betriebe. Sie decken zudem knapp 40 Prozent der gemeldeten Beschäftigten ab, die in Kurzarbeit stehen. Die Kurzarbeit wird von den Unternehmen als Möglichkeit betrachtet, ihre Mitarbeiter auch bei schlechterer Auftragslage zu halten. Entlassungen sollen so vermieden werden. Für den zweiten Lockdown zu beachten: Wie die Agentur für Arbeit in Augsburg mitteilt, ist eine erneute Anzeige nach dreimonatiger Unterbrechung des Bezuges von Kurzarbeitergeld selbst dann zwingend erforderlich, wenn der ursprüngliche Bewilligungsbescheid noch in die Zukunft reicht.

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