Das Problem ist seit Langem bekannt – jedes Jahr passieren in Augsburg Unfälle, weil Lkw-Fahrer einen Radfahrer beim Rechtsabbiegen übersehen. Die Radfahrer befinden sich meist im „toten Winkel“, der von den Spiegeln nicht abgedeckt wird. Eigentlich dürfte es den toten Winkel gar nicht geben. Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass Fahrzeuge so ausgestattet sein müssen, dass der Fahrer alle „für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge“ beobachten kann. Faktisch gibt es ihn bei vielen
Wer ist in der Pflicht?
Es ist gut, dass sich bei den Assistenzsystemen, die viele dieser Unfälle verhindern könnten, endlich etwas bewegt und die Hersteller sie inzwischen zur Marktreife führen. Die Politik sollte, sobald es technisch machbar ist, über eine Nachrüstpflicht nachdenken. Derweil ist die Stadt in der Pflicht, an möglichst vielen Kreuzungen die Situation so zu gestalten, dass Radfahrer gut zu sehen sind. Es hat sich einiges getan in den vergangenen Jahren. Doch noch immer müssen Belange der Radler zu oft hinter denen des motorisierten Verkehrs zurückstecken – auch um den Preis der Sicherheit.
Hier lesen Sie den Artikel über den jüngsten Unfall in der Jakobervorstadt:
Lkw überrollt Radlerin: Lassen sich solche Unfälle vermeiden?