Kommentar: Polizisten als Opfer der Spaßgesellschaft
Die Gewalt gegen Polizisten nimmt seit Jahren zu – auch in Augsburg. Wer das ändern will, muss das Feiern einschränken. Eine unpopuläre Forderung.
Um kein falsches Bild entstehen zu lassen: Die Innenstadt ist kein nächtliches Krisengebiet. Die Zahl der Gewalttaten, die sich im Nachtleben abspielen, ist in den vergangenen Jahren sogar deutlich gesunken – daran hat die Polizei einen wesentlichen Anteil, die verstärkt nachts in den Partymeilen auf Streife gegangen ist. In vielen Fällen konnten die Beamten Streitereien beenden, ehe sie richtig eskalierten. Dennoch ist die Situation im Nachtleben unbefriedigend – gerade für die Polizeibeamten, die auf der Straße einen harten Job zu erledigen haben. Sie werden immer öfter zur Zielscheibe von Gewalt. Es schlägt ihnen Ablehnung, mitunter sogar echter Hass entgegen.
Klagen haben nichts mit Wehleidigkeit zu tun
Natürlich machen auch Polizisten Fehler. Natürlich gibt es einzelne Verfehlungen und Ungerechtigkeiten. Dennoch: Die weit überwiegende Zahl der Polizisten arbeitet professionell, überlegt und bleibt angesichts der Zumutungen, denen sie in diesem Beruf mitunter ausgesetzt sind, erstaunlich gelassen. Wenn Polizisten über zunehmende Gewalt klagen, dann hat das nichts mit Wehleidigkeit zu tun.
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Wenn Polizisten beleidigen, drohen und schlagen, werden sie so gut wie nie bestraft. Oft kommt es gar nicht erst zur Anzeige, und wenn doch, dann erhebt die Justiz nur selten Anklage. Gegen etwa 4500 Polizisten ermittelten die Behörden im Jahr 2013 wegen Straftaten im Amt. Weniger als jeder siebte Verdächtigte wird überhaupt angeklagt. Und fast alle kommen ohne Strafe davon. Genaue Zahlen gibt es nicht: Verurteilungen von Polizisten werden nicht erfasst.Wenn man statistisch jeden Jugendlichen erfasst der einen A.C.A.B Aufnäher an der Jacke hat und dies auch gleich als Beleidigung anzeigt ist es kein Wunder das derartige Verfahrenszahlen im Raum stehen. Macht sich natürlich gut für die Polizeigewerkschaft ! Steigende Angriffe auf ihr Klientel.Echte sensibelchen unsere Polizisten !
»Eine Beschränkung des Zugangs zu Alkohol, wozu auch eine Sperrzeit gehören sollte. Eine landesweite Regelung fehlt. Heute schon können Städte aber eigene Regelungen erlassen – Regensburg ist dafür ein Beispiel. In Augsburg will sich aus der Stadtpolitik niemand an dieses Thema wagen.«
Sorry, aber das ist so nicht ganz richtig. Das Mittel zum Zweck gibt es schon sehr lange und versteckt sich im Gaststättengesetz. Dort steht u. A.:
§ 20 (2): »[Verboten ist,] in Ausübung eines Gewerbes alkoholische Getränke an erkennbar Betrunkene zu verabreichen, [...]«
Das, was vielerorts aber läuft, ist das »abfüllen«, also so lange, bis derjenige freiwillig geht, kein Geld mehr hat, oder nicht mehr weiter saufen kann, nachzuliefern. Es interessiert aber keinen, dass diese illegale Praktik bald jeden Abend abläuft. Eigentlich müssten jedem Wirt, der dagegen Verstößt, gleich mal saftig die dafür vorgesehen Strafen aufgebrummt werden. Das sind dann schon mal 5000 € (pro Fall!). Und wenn sie es gar nicht lernen wollen, gäbe es noch § 19 (Verbot des Ausschanks alkoholischer Getränke): »Aus besonderem Anlaß kann der gewerbsmäßige Ausschank alkoholischer Getränke vorübergehend für bestimmte Zeit und für einen bestimmten örtlichen Bereich ganz oder teilweise verboten werden, wenn dies zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung erforderlich ist.«
Es bedarf also keiner neuen Regelungen, keiner neuen Gesetze. Man müsste eigentlich nur mal die anwenden, die schon da sind. Aber im Kern hat der Autor das Problem schon richtig erkannt: Das wäre unpopulär, also macht man es nicht. Der Wähler dankt es einem bestimmt... Anwohner, Passanten oder andere Gäste scheinen in dieser Wähler-Rechnung aber anscheinend gar nicht vorzukommen. Es gibt durchaus auch Leute, die eine Durchsetzung der Gesetze in dieser Angelegenheit begrüßen würden.