Dass Vermieter, die zu überdurchschnittlich günstigen Preisen vermieten, steuerliche Nachteile haben, ist ein Thema des Steuerrechts und nicht des seit 2017 geltenden Mietspiegels. Denn das Finanzamt stuft das Vermieten weit unter Wert schon lange als sogenannte Liebhaberei ein, bei der z.B. Reparaturkosten nicht steuerlich geltend gemacht werden können. Es mag sein, dass der Mietspiegel es nun den Finanzbehörden vereinfacht, den Nachweis zur 66-Prozent-Regelung zu führen, doch noch einmal: Die Ursache ist er nicht.
Augsburg
Kommentar: Nicht der Mietspiegel ist das Problem
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