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Augsburg: Kommen die E-Scooter in Augsburg schon in Fahrt?

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Kommen die E-Scooter in Augsburg schon in Fahrt?

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    Eine Frau fährt mit einem E-Tretroller. Diese sind seit dem 15. Juni in Deutschland zugelassen.
    Eine Frau fährt mit einem E-Tretroller. Diese sind seit dem 15. Juni in Deutschland zugelassen. Foto: Weihrauch, dpa (Symbol)

    Seit Samstag sind sie in Deutschland zugelassen: E-Scooter. Die kleinen Tretroller mit Elektro-Antrieb fahren maximal 20 Stundenkilometer, gedacht sind sie unter anderem, um Bürgern den Weg von der Bushaltestelle ins Büro oder nach Hause zu erleichtern. Doch während in München und Berlin bereits E-Scooter ausgeliehen werden können, hält sich das Interesse in Augsburg noch in Grenzen.

    Bei der Stadt gab es nur vereinzelte Anfragen von Anbietern, die sich ein Verleihmodell in Augsburg vorstellen könnten, sagt Pressesprecherin Elisabeth Rosenkranz: „Es war vielleicht eine Handvoll Interessierter in den zurückliegenden zwei Monaten.“ Allerdings planen nach den positiven Erfahrungen im Carsharing-Geschäft die Stadtwerke Augsburg den Einstieg in den Verleih von E-Scootern. Unter Zeitdruck setzen lassen will sich das Unternehmen aber nicht.

    Augsburger Stadtwerke planen E-Scooter-Angebot

    Es gebe erste Überlegungen, sagt Stadtwerke-Sprecherin Annika Heim: „Wir planen ein E-Scooter Angebot, das als sogenannte Last-Mile-Lösung den Nahverkehr ergänzt.“ Die Roller wären demnach vor allem an Endstationen von Bus und Tram abgestellt und könnten dort ausgeliehen und zurückgegeben werden. Annika Heim: „Entgegen anderer bekannter Konzepte soll von unserer Seite keinesfalls die Innenstadt mit Scootern überflutet werden.“ In Verbindung mit dem Nahverkehr verfolgen die Stadtwerke eher einen nachhaltigen Ansatz.

    Noch haben die Stadtwerke offiziell keine E-Scooter im Einsatz. Es gibt ein Gefährt, das derzeit getestet werde. Darüber hinaus laufen Gespräche mit Herstellern, heißt es. Bei den Tarifen könnten sich die Stadtwerke ein Kombi-Angebot mit den vorhanden ÖPNV- Abonnements vorstellen. Beim Carsharing haben die Stadtwerke gute Erfahrungen gemacht: Mehr als 4000 Nutzer sind derzeit registriert, der Trend geht nach oben. Weil es immer mehr Kunden gibt, kommen immer mehr Autos zum Einsatz.

    Ob sich bei E-Scootern die selbe Entwicklung abzeichnet, bleibt abzuwarten. Nach einer Umfrage, die die Deutsche Presse-Agentur in Auftrag gegeben hat, stehen viele Verbraucher den Gefährten eher skeptisch gegenüber. Die Zulassung auf Radwegen halten sie für gefährlich, über 70 Prozent der Befragten gaben an, sich weder einen E-Scooter anschaffen noch jemals ein solches Gefährt ausleihen zu wollen.

    Städtischer Ordnungsdienst und Polizei haben E-Scooter im Blick

    Wer sich dennoch einen E-Scooter kaufen möchte, muss Auflagen erfüllen. Wer sich einen der Tretroller kauft, muss mit Ausgaben von rund 1000 Euro rechnen. Günstiger wird es, wenn das Verkehrsmittel gemietet wird. Doch Zahlenvergleiche fallen generell schwer. Eine Anmeldung des Fahrzeugs bei einer Zulassungsstelle ist nicht nötig, jedoch sind E-Tretroller versicherungspflichtig. Sie sollen laut Vorschrift ein kleines Versicherungskennzeichen tragen. E-Scooter müssen Licht haben und dürfen maximal 20 Stundenkilometer schnell sein. Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein und dürfen nur auf Radwegen fahren – oder auf der Straße, wenn es keinen Radstreifen gibt. Gehwege sind tabu.

    Damit sich Fahrer in Augsburg an Verkehrsregeln halten, wird kontrolliert. Städtischer Ordnungsdienst und Polizei werden ein Auge darauf werfen, kündigt Michael Jakob, Sprecher des Polizeipräsidiums, offensiv an: „Es handelt sich um ein Fortbewegungsmittel, bei dem wir in unserem Kontrollverhalten keinen Unterschied zu Fahrrädern oder Kraftfahrzeugen machen.“ Die Polizei werde „durchaus proaktiv und regelmäßig Kontrollen durchführen“. Diese Kontrollen betreffen unter anderem die Überwachung der Versicherungspflicht und Ausrüstung wie die Beleuchtung. Wer verbotenerweise den Gehweg nutzt, wird zur Kasse gebeten.

    Das Strafmaß steht fest: 70 Euro kostet es, wenn man einen E-Scooter ohne Betriebserlaubnis fährt und in eine Polizeikontrolle tappt. Fahren ohne Versicherungsaufkleber soll 40 Euro kosten, ein Verstoß gegen die Beleuchtungsvorschriften 20 Euro. Wer auf nicht zulässigen Verkehrsflächen unterwegs ist oder nebeneinander fährt, muss 15 Euro zahlen – mit Behinderung eines anderen Verkehrsteilnehmers 20 Euro, mit Gefährdung 25 Euro, mit Sachbeschädigung 30 Euro. Polizeisprecher Jakob sagt: „Insofern können wir jetzt schon sagen, dass wir nicht nur bei der Aufnahme von Verkehrsunfällen ein Auge auf E-Scooter richten.“

    Lesen Sie auch: In Augsburg gibt es ab jetzt E-Scooter zum Ausleihen

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