Für das Augsburger Bus-Unternehmen „Hörmann Reisen“ sind die Zeiten hart. In Reisebussen musste bislang der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden, was es bayerischen Busunternehmern wie der Augsburger Firma nahezu unmöglich machte, wirtschaftlich zu arbeiten. Im Fall von „Hörmann Reisen“ sind fast alle der 160 Mitarbeiter auf Kurzarbeit Null. Zusammen mit dem Augsburger Anwalt Bernhard Hannemann hatte Firmenchef Philipp Hörmann beim Verwaltungsgericht einen Antrag auf Änderung eingereicht. Dieser Vorstoß ist nun gescheitert.
Das Gericht hat am Dienstag mehrere Anträge von Augsburger Unternehmern abgewiesen, die sich gegen die aktuellen Corona-Regeln richteten. So hatte der Anwalt auch für seinen Mandanten Bernhard Spielberger einen Antrag eingereicht, da der Unternehmer und Restaurant-Betreiber seine Servicekräfte von der Maskenpflicht befreien lassen will. Die Gesundheit seiner Mitarbeiter, die eine erhebliche körperliche Leistung erbringen müssten, sei durch die Masken massiv eingeschränkt und erheblich gefährdet, argumentierten die Antragssteller. Zudem sei die Regelung so unbestimmt, dass es zum Einsatz von Masken kommen kann, die kontraproduktiv seien. Vorsorglich wurde ein Hilfsantrag gestellt, der darauf abzielte, dass die Maskenpflicht wenigstens im Außenbereich des Restaurants Palladio entfällt.
Juristischer Coup in Augsburg: Die Außengastronomie darf länger öffnen
Anwalt Bernhard Hannemann und der Betreiber des „Palladio“, Bernhard Spielberger, hatten zuletzt einen Coup gelandet. Sie schafften es, dass die Außengastronomie nicht nur in Augsburg, sondern letztlich in ganz Bayern vorzeitig länger öffnen durfte. Ein ähnlicher juristischer Erfolg gelang den beiden dieses Mal nicht.
Nun hat die 9. Kammer des Gerichtes die Gastronomie-Anträge unter anderem mit der Begründung abgewiesen, dass es nicht zu beanstanden sei, dass nach der Verordnung im Gastronomiebereich von den Service-Kräften eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen wird. Eine Differenzierung zwischen Innen- und Außengastronomien sei nicht zu rechtfertigen und auch nicht praktikabel. Zudem gebe es bereits eine Regelung, die es in Härtefällen ermögliche, dass Menschen von der Maskenpflicht befreit werden. Auch den Antrag des Bus-Unternehmers Hörmann lehnte das Gericht nach Informationen unserer Zeitung ab. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, die nächsthöhere Instanz zum Verwaltungsgericht, hatte einen ähnlichen Antrag zwischenzeitlich abgelehnt, sodass das untergeordnete Augsburger Gericht rechtlich nicht viel Spielraum hatte.
Anwalt Bernhard Hannemann sagt auf Anfrage in Bezug auf die Gastronomie-Anträge, er habe noch keine Möglichkeit gehabt, die Entscheidung des Gerichtes mit seinem Mandanten zu besprechen. Grundsätzlich betrachte er die Anträge aber nicht als Misserfolg, insgesamt gesehen hätten sie durchaus einen Erfolg gebracht.
Tatsächlich gab Bayerns Ministerpräsident Markus Söder am Dienstag neue Corona-Regeln bekannt, die zumindest einige Punkte der Anträge künftig hinfällig lassen werden. Einer dürfte gerade die Bus-Unternehmen freuen: Gruppenreisen sind ab 22. Juni wieder möglich. Mit Maske darf dann jeder Platz im Reisebus besetzt werden.
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