Wenn Eltern ihr Recht auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte einklagen, so tun sie das kaum aus Freude am Prozessieren. Sie beschreiten den Rechtsweg, weil sie ihr Kind gegenüber Gleichaltrigen benachteiligt sehen oder weil sie dringend einen Platz benötigen, um ihrer Arbeit nachgehen zu können. Auch in diesen Monaten gehen in Augsburg in vielen Familien Wiedereinstiegspläne ins Berufsleben den Bach hinunter, weil die Versorgung des Nachwuchses nicht gewährleistet ist.
Kita-Plätze: Kläger können "nur" mit Schadenersatz rechnen
Da mag der Gang vors Gericht eine verständliche Reaktion sein. Doch selbst wenn die Kläger erfolgreich sind, können sie allenfalls mit Schadenersatz rechnen, aber nicht mit einem Platz. Denn eine Klage erhöht nicht das Angebot, auch wenn damit ein Auftrag an die Kommunen einhergeht, mehr Plätze zu schaffen.
Beim Versuch, dieser Verpflichtung nachzukommen, steht die Stadt immer wieder vor neuen Hürden. Waren es im vergangenen Jahr vor allem die vom Schulbesuch zurückgestellten „Korridor-Kinder“, die zu einer angespannten Versorgungssituation führten, so gibt es jetzt mehrere Gründe für die prekäre Lage.
Bei der Kinderbetreuung in Augsburg gibt es lange Wartelisten
Noch ist die Stadt zuversichtlich, dass sich die Situation bis zum Start des Betreuungsjahres entspannt. Im vergangenen Sommer ging dieser Wunsch nicht in Erfüllung: Denn es wurden zwar – auch mithilfe der Familienstützpunkte – zahlreiche Kinder nachträglich in Einrichtungen untergebracht. Gleichzeitig füllten sich die Wartelisten mit neuen Namen.
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