Warum schickt ein junger Mann mit türkischen Wurzeln, der aus einem soliden Elternhaus stammt, Fotos an seine Freunde, die Terroristen des Islamischen Staates (IS) triumphierend mit abgeschnittenen menschlichen Köpfen zeigen? Oder grausame Fotos mit Köpfen, die auf spitzen Zaunpfählen aufgespießt sind. Oder Fotos, bei denen ein IS-Kämpfer gerade mit einem Messer einen Mann köpft. Und warum montiert er sein eigenes Konterfei in eines dieser Menschen verachtenden Bilder? Und warum zu allem Überfluss noch Bilddateien mit Hakenkreuzen, dem verbotenen Nazisymbol? Auf solche Fragen wollte Jugendrichter Günter Baumann Antworten haben in einem Prozess gegen einen 20-Jährigen, dem Staatsanwalt Marco Ottaviano das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, die Verbreitung von Bildern mit gewaltverherrlichenden Darstellungen sowie vielfache Verstöße gegen das Verbot, Symbole des IS zu zeigen, vorwarf.
Augsburg