„Fuck the Police“ ist der Titel eines amerikanischen Rapper-Protestsongs und eine Parole von zumeist jungen Leuten, die der Ordnungsmacht nicht gerade freundlich gesinnt sind. Ob die drei Worte, als Schriftzug auf einem T-Shirt oder bei einem Polizeieinsatz gerufen, nun als Beleidigung bestraft werden können, das ist eine immerwährende juristische Streitfrage. Es kommt auf die Umstände an.
Augsburg