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Augsburg: Islamistische Propaganda: Gericht verurteilt Mann wegen Volksverhetzung

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Islamistische Propaganda: Gericht verurteilt Mann wegen Volksverhetzung

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    Ein Mann soll islamistische Propaganda im Internet verbreitet haben und landet deshalb vor Gericht. Warum er dort noch einmal um eine Gefängnisstrafe herumkommt.
    Ein Mann soll islamistische Propaganda im Internet verbreitet haben und landet deshalb vor Gericht. Warum er dort noch einmal um eine Gefängnisstrafe herumkommt. Foto: Alexander Kaya

    Die Verhandlung dauert nicht lange, da zitiert der Angeklagte das Grundgesetz. Artikel 5, es geht um die Meinungsfreiheit. „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten“, trägt der Mann also vor, der ohne Anwalt vor dem Augsburger Amtsgericht steht. Eine Verteidigungsstrategie, die in sich zusammenfällt, als der Richter ihn darauf hinweist, dass es einen zweiten Absatz zum Artikel 5 gibt. Darin steht, dass dieses Recht nicht schrankenlos gilt.

    Anklage unter anderem wegen Volksverhetzung

    Worum geht’s? Der Angeklagte, ein 27-Jähriger aus Augsburg, soll um den Jahreswechsel von 2015 auf 2016 herum auf das soziale Netzwerk Facebook Schriftstücke eingestellt haben, in denen unter anderem dazu aufgerufen wird, sich an dem bewaffneten Kampf in Syrien zu beteiligen. So steht es in der Anklage. Und dann soll der 27-Jährige Anfang Januar noch ein Video bei Facebook eingestellt haben, indem in aggressiver Weise dazu aufgerufen werde, gegen Nichtmuslime vorzugehen. In einer weiteren Anklageschrift wirft die Staatsanwaltschaft ihm vor, sich zwischen Juni und August 2016 nicht bei seinem Bewährungshelfer gemeldet zu haben, was er wegen eines vorherigen Urteils noch bis 2019 monatlich tun muss.

    Es kommt also einiges zusammen: Verstoß gegen die Weisungen der Führungsaufsicht, Volksverhetzung, versuchtes Anwerben für fremde Wehrdienste. Der 27-Jährige: ein radikaler Islamist, der andere zum Kampf anwerben will? So stellt es sich im Gerichtssaal letztlich nicht dar. Der Angeklagte betont, er habe „nie etwas hochgeladen, nur geteilt“. Und das fragliche Video auch nie komplett gesehen. Ein lockerer Moslem sei er, sagt der 27-Jährige über sich. Einer, der einmal die Woche bete, nicht fünfmal am Tag; einer, dessen Freundin weder verschleiert noch mit Kopftuch herumlaufe, der andere leben lasse, wie sie wollen. Der Gruppen wie den Islamischen Staat und Boko Haram verabscheue. Früher habe er viel Mist gebaut, erzählt er. Drogen genommen. Im Gefängnis sei er dann zum Islam konvertiert. Seither sei „alles ruhig“. Bis auf diese Sachen jetzt halt. Tatsächlich hat der 27-Jährige bereits zehn Einträge im Bundeszentralregister, allerdings wegen vollkommen anderer Delikte: Leistungserschleichung, versuchter Diebstahl, Erwerb von Betäubungsmitteln. Um eine Gefängnisstrafe kommt er aber noch einmal herum.

    Angeklagter fordert selbst Bewährung

    Richter Alexander Müller verurteilt ihn wegen Volksverhetzung und Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht zu sechs Monaten auf Bewährung. Den Vorwurf des „versuchten Anwerben für fremde Wehrdienste“ lässt das Gericht fallen. Auch sei das Video zwar nicht „massiv“, eine Volksverhetzung erkenne er aber schon, sagt Müller. Und auch durch das Teilen auf Facebook werde diese erfüllt. Als Bewährungsauflage muss der 27-Jährige unter anderem 3000 Euro an Pro Asyl zahlen. Staatsanwältin Julia Scholz hatte auf sechs Monate ohne Bewährung plädiert. Der 27-Jährige hatte sich selbst eine günstige Sozialprognose attestiert und daher eine Bewährungsstrafe für sich gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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