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Augsburg: Immer mehr Zulassungen: Parkende Wohnmobile ärgern Anwohner

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Immer mehr Zulassungen: Parkende Wohnmobile ärgern Anwohner

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    Die Zahl der zugelassenen Wohnmobile ist in Augsburg in den vergangenen drei Jahren gestiegen. Oft nehmen sie Anwohnern Parkplätze weg, was zu Konflikten führt.
    Die Zahl der zugelassenen Wohnmobile ist in Augsburg in den vergangenen drei Jahren gestiegen. Oft nehmen sie Anwohnern Parkplätze weg, was zu Konflikten führt. Foto: Bernd Hohlen

    Der Trend geht zum Wohnmobil: Wenn Flugreisen nahezu tabu und Hotels geschlossen sind, sucht sich der Mensch eben eine andere Möglichkeit, um zu verreisen. In Augsburg sind aktuell 138.396 PKW zugelassen, davon 1946 Wohnmobile und Wohnwagen. Allein im letzteren Bereich ist das laut Auskunft des Bürgeramts ein Plus von 26 Prozent innerhalb der vergangenen drei Jahre. Die Stadt liegt bei der Anschaffung von Wohnmobilen damit noch vor dem Bundestrend, der einen Anstieg von "nur" 18 Prozent verzeichnet.

    Diese Zunahme ist in den Augsburger Straßen sichtbar. Besonders in den Industriegebieten oder in Randgebieten der Stadt reihen sich winterfest gemachte Wohnmobile und Wohnwagen am Straßenrand. Aber nicht nur dort, auch in den engeren Stadtvierteln gehören Wohnmobile oder ausgebaute Sprinter immer mehr zum Straßenbild - manchmal zum Ärger der Bewohner.

    Diese Regeln gelten für parkende Wohnmobile in Augsburg

    Was die Vorschriften für das Abstellen dieser Gefährte betrifft, gibt es durchaus Unterschiede bei der rechtlichen Bewertung. So gelten Wohnmobile mit einem Gesamtgewicht bis 7,5 Tonnen als Pkw und unterliegen wie alle Fahrzeuge beim Parken dem sogenannten Gemeingebrauch. "Parken ist als Gemeingebrauch an öffentlichen Straßen jedermann im Rahmen der Widmung und der verkehrsbehördlichen Vorschriften gestattet", heißt es dazu ganz formell beim Tiefbauamt der Stadt.

    Dieses Wohnmobil ist schon lange in der Hallstraße geparkt. Handelt es sich um ein Fahrzeug bis zu 7,5 Tonnen, können auch Polizei und Verkehrsüberwachung nichts dagegen unternehmen.
    Dieses Wohnmobil ist schon lange in der Hallstraße geparkt. Handelt es sich um ein Fahrzeug bis zu 7,5 Tonnen, können auch Polizei und Verkehrsüberwachung nichts dagegen unternehmen. Foto: Bernd Hohlen

    Da helfen dann auch keine zusätzlichen Quartiersgaragen mehr im verdichteten Wohnraum. Was in keine Garage hineinpasst, steht eben an der Straße. Anwohnerin Ursula B. in der Völkstraße im Beethovenviertel kann sich die rechtliche Grundlage zwar vorstellen, trotzdem findet sie die Situation unangenehm, wenn Fahrzeuge sehr lange unbenutzt stehen. Aus ihrer Beobachtung heraus sind es Zweitwagen. Durch deren hohe Bauweise verdunkle ein solches Fahrzeug schon einmal über längere Zeit eine Wohnung im Untergeschoss. "Die müssten doch aufgrund ihrer Größe und Länge zumindest doppelte Parkgebühren zahlen", findet sie.

    Für Parkplatz-Suchende und Bewohner ist es oft ärgerlich, wenn Wohnmobile sich monatelang nicht vom Fleck bewegen und den öffentlichen Raum belegen. Rechtlich ist dagegen aber nichts einzuwenden. "Die Ergebnisse der letzten Haushaltsbefragung aus dem Jahr 2018 zeigten, dass die Anzahl der Haushalte mit zwei oder mehr Pkw zunimmt. Solange die Fahrzeuge zugelassen sind und die Regelungen der Straßenverkehrsordnung im Bezug auf das Parken eingehalten werden, sind keine weiteren Handlungsmöglichkeiten aus Sicht der Verkehrsplanung gegeben", sagt das Tiefbauamt.

    In Augsburg gelten andere Regeln für Wohnwagen und Anhänger

    Etwas anders sieht die Situation bei Wohnwagen und Anhängern aus. Sie dürften laut Straßenverkehrsordnung "nicht länger als zwei Wochen geparkt werden, außer auf speziell gekennzeichneten Flächen", so das Tiefbauamt. Diese Regelung ist jedoch leicht zu umgehen, in dem der Anhänger ein wenig verschoben wird und sich damit der Stand des Reifenventils verändert. Für die Kontrolle sind laut Stadt der Verkehrsüberwachungsdienst und die Polizei zuständig. "Um Hänger nach erlaubter Parkzeit gebührenpflichtig verwarnen zu können, werden diese, inklusive Bildmaterial, von uns vornotiert und nach Ablauf der 14-Tage-Frist erneut kontrolliert", teilt der Vehrkehrsüberwachungsdienst (VÜD) mit.

    Um dieses "Katz-und-Maus-Spiel" eindeutiger zu regeln und einer steten "Scheininbetriebnahme" eines Wohnwagens oder Anhängers entgegenzuwirken, wurde 2016 eine Petition an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zur Änderung des entsprechenden Paragrafen in der Straßenverkehrsordnung eingereicht. Ohne Erfolg. "Es kann aber auch nicht jeder Einzelfall von der Verordnung erschöpfend geregelt werden", so eine der Begründungen.

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