Das Amtsgericht Augsburg hat seine Klage aber abgewiesen und kein schuldhaftes Verhalten erkennen können. Zwar müsse derjenige, der eine Gefahrenlage schaffe, alle notwendigen und zumutbaren Maßnahmen treffen, um einen Schaden für andere zu verhindern, betonte das Gericht in seinem am Dienstag bekanntgegebenen Urteil (Az: 74 C 831/16). Aber eine Verkehrssicherung, die jeden Schaden ausschließe, sei im praktischen Leben nicht möglich.
Augsburg