Weil er bei seiner Arbeit mehrfach Frauen belästigt hat, ist ein Gerichtsvollzieher vor dem Amtsgericht zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Dabei hat der 59-jährige Justizbeamte noch „Glück“. Zum einen, da die Strafe zur Bewährung ausgesetzt ist. Zum anderen, weil das Gericht seine Zudringlichkeiten gegenüber zwei Schuldnerinnen nicht als Missbrauch, sondern als Körperverletzung und Beleidigung gewertet hat. Bei Missbrauch wäre die Strafe wohl deutlich höher ausgefallen.
Augsburg