Wer seinen Hund im Winter bei nass-kaltem Wetter im Freien anleint und dann stundenlang allein lässt, muss mit Konsequenzen rechnen. So muss ein 55-Jähriger jetzt ein Bußgeld von 100 Euro wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zahlen. Sein Vierbeiner hatte im Januar vor der City-Galerie für Aufsehen und den Einsatz von Polizei und Feuerwehr gesorgt.
Augsburg