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Hohe Inzidenz in Augsburg: Wie geht es weiter mit Corona-Tests für Schüler?
![Schüler, die nicht geimpft sind, testen sich ab der fünften Klasse dreimal wöchentlich mit einem Corona-Selbsttest. Schüler, die nicht geimpft sind, testen sich ab der fünften Klasse dreimal wöchentlich mit einem Corona-Selbsttest.](https://www.augsburger-allgemeine.de/resources/1715673836705-1/ver1-0/img/placeholder/16x9.png)
In Augsburg gab es Verwirrung beim Corona-Test für Schüler. Manche wurden beim Testzentrum abgewiesen. Fragen und Antworten zu den aktuellen Regeln.
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Eltern von Augsburger Schülern haben sich beklagt, dass sie telefonisch oder persönlich am Testzentrum an der Messe Augsburg abgewiesen worden seien und keinen kostenlosen PCR-Test hätten machen können. Warum war das der Fall?
Am 11. Oktober wurde die bayerische Teststrategie geändert. Konnte zuvor jeder an der Messe einen kostenlosen PCR-Test erhalten, erhalten nun nur noch diejenigen einen kostenlosen Test, die auch nach der bundesweit geltenden Test-Verordnung (TestV) Anspruch auf einen solchen haben. Dabei ist es offenbar auch am Testzentrum an der Messe Augsburg zu Missverständnissen gekommen. Eltern von Augsburger Schülern, die einen Corona-Ausbruch in ihrer Klasse oder ihrem Jahrgang hatten, seien telefonisch beziehungsweise vor Ort abgelehnt worden, schilderten sie unserer Redaktion. Und das, obwohl sie ein Schreiben ihrer Schule hatten, der den Corona-Ausbruch in der Klasse oder im Jahrgang bestätigte. Die Stadt widerspricht diesen Vorfällen. "Uns ist nicht bekannt, dass Schülerinnen und Schüler oder andere minderjährige Personen vom lokalen Corona-Testzentrum der Stadt Augsburg in der Messehalle 4 der Messe Augsburg abgewiesen wurden. Es muss sich hier um ein Missverständnis oder eine Verwechslung handeln", sagt Gesundheitsreferent Reiner Erben (Grüne).
Sind die Augsburger Schüler nun berechtigt, einen kostenlosen PCR-Test zu erhalten?
Bei einem Ausbruchsgeschehen in Schulen stehe für die betroffenen Schüler grundsätzlich eine kostenlose Testmöglichkeit gemäß der Coronavirus-Testverordnung zur Verfügung, bestätigt ein Sprecher des bayerischen Gesundheitsministeriums. Es müsse aber nachgewiesen werden, dass die zu testende Person - in diesem Fall Schülerin oder Schüler - den Bezug zu der Einrichtung hat, in der die Infektion festgestellt wurde. "Dies geschieht regelmäßig durch eine Mitteilung der Schulen. Darüber hinaus können auch die Gesundheitsämter den Bezug feststellen, einer Anordnung durch das Gesundheitsamt bedarf es hierfür aber nicht", betont der Ministeriumssprecher. Das heißt: Ein Schreiben der Schule reicht, um im Testzentrum auf der Messe Anspruch auf einen kostenlosen Test zu haben.
Erhalten Kontaktpersonen von Infizierten noch einen kostenlosen PCR-Test?
Ja. Für Kontaktpersonen von Infizierten besteht auch nach der aktuellen Coronavirus-Testverordnung des Bundes ein Anspruch auf kostenlose Testung - auch mittels PCR-Test. Hierfür ist aber eine Bestätigung des Gesundheitsamtes notwendig, dass man Kontaktperson ist. Damit kann man im Testzentrum nachweisen, dass tatsächlich ein Anspruch besteht. Die Gesundheitsämter seien angewiesen, den Status als Kontaktperson schriftlich oder elektronisch zu bestätigen, heißt es aus dem Gesundheitsministerium.
Wer erhält sonst noch einen kostenlosen Antigen- oder PCR-Test?
Dabei handelt es sich um eine Vielzahl von Personen. Darunter etwa auch Besucher von Pflegeeinrichtungen, wenn sie ein entsprechendes Schreiben der Einrichtung haben. Die Stadt hat eine detaillierte Liste im Internet unter www.augsburg.de/umwelt-soziales/gesundheit/coronavirus/diagnosestelle veröffentlicht.
Gerade die Infektionszahlen von jungen Menschen schnellen in die Höhe, auch Geimpfte infizierten sich. Warum müssen sich geimpfte Lehrkräfte und Schüler nicht auch regelmäßig an der Schule testen?
Konkret antwortet das bayerische Gesundheitsministerium darauf nicht. Geimpfte tragen nach Ansicht des Ministeriums nur noch wenig zur Weiterverbreitung des Virus bei - das Risiko einer Übertragung sei reduziert, aber möglich. Das Risiko, das Virus möglicherweise auch unbemerkt an andere zu übertragen, müsse durch das Einhalten der Infektionsschutzmaßnahmen zusätzlich reduziert werden. "Daher empfiehlt die Ständige Impfkommission auch nach Impfung die allgemein empfohlenen Schutzmaßnahmen, wie Alltagsmasken, Hygieneregeln, Abstand halten und Lüften, weiter einzuhalten", sagt ein Ministeriumssprecher auf Anfrage.
Wie sollen dann Infektionsketten an Schulen unterbrochen werden?
Grundsätzlich wären serienmäßige Testungen in Schulen ein sehr wirksames Mittel, um Infektionen rasch zu entdecken und Infektionsketten möglichst früh unterbrechen zu können. "Ganz ausgenommen sind geimpfte Schülerinnen und Schüler dabei nicht. Sie nehmen zwar nicht an den regulären Testungen unter der Woche teil, wohl aber an den intensivierten Testungen, die bei einem Infektionsfall in der Klasse einsetzen", erläutert ein Ministeriumssprecher. Dabei würden Schülerinnen und Schüler für fünf Tage sehr engmaschig getestet. Dies gelte dann für alle Personen in der Klasse. So sollen Folgefälle möglichst rasch identifiziert werden.
Warum werden Lehrer an Grund- und Förderschulen bei der Pool-Testung - den sogenannten Lolli-Tests - ausgenommen und nehmen daran nicht automatisch mit ihren Schülern teil?
"Die Pool-Testungen mittels der Lolli-Methode stellen eine einfache Möglichkeit der Probenentnahme gerade für die Schulkinder dar, denen es schwerfällt, sich durch Abstriche aus dem vorderen Nasenbereich zu testen", erklärt ein Ministeriumssprecher. Lehrerinnen und Lehrer könnten dagegen die Antigen-Schnelltests problemlos anwenden. Zudem sei es auch eine Frage der Laborkapazitäten: Diese stünden nicht beliebig zur Verfügung. Aufgrund der aktuellen Infektionslage und der notwendigen Abklärung von symptomatischen Fällen seien die Kapazitäten ohnehin stark nachgefragt, heißt es aus dem Gesundheitsministerium.
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