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Augsburg: Hettenbachufer: Sex in der Öffentlichkeit war Vergewaltigung

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Hettenbachufer: Sex in der Öffentlichkeit war Vergewaltigung

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    Ein Mann hat eine Frau in Augsburg in einem Park vergewaltigt.
    Ein Mann hat eine Frau in Augsburg in einem Park vergewaltigt. Foto: Wolfgang Widemann (Symbolbild)

    Vier Jahre Haft wegen Vergewaltigung und Körperverletzung – so lautet das Urteil des Augsburger Landgerichts gegen einen 48-jährigen Angeklagten, der seine ehemalige Lebensgefährtin (44) am Ufer des Oberhauser Hettenbachs missbraucht hatte. Nach Ansicht des Gerichts hatte sich der Angeklagte im Juni 2019 entgegen der Devise „Nein heißt nein“ über den erklärten Willen der Frau hinweggesetzt.

    Die Kammer unter Vorsitz von Richter Roland Christiani lag mit der Strafe deutlich näher an der Forderung von Staatsanwältin Kathrin Schmid und Nebenklagevertreterin Marion Zech als an jener der Verteidigung. Die Rechtsanwälte Ralf Schönauer und Peter Zeitler hatten bezüglich der Vergewaltigung für ihren Mandanten auf Freispruch plädiert und lediglich an eine geringe Strafe für die Körperverletzung (Ohrfeigen, Haare ziehen unter anderem) gedacht. Die Staatsanwältin hatte hingegen fünf Jahre für die Vergewaltigung und die Körperverletzung gefordert.

    Gericht stuft Sex am Hettenbachufer klar als Vergewaltigung ein

    Der Angeklagte selbst schien bis zuletzt an ein gutes Ende für seine Person geglaubt zu haben. Erkennbar betroffen zeigte er sich, als ihm die Haftstrafe von vier Jahren verkündet wurde. Zwar hatte der 48-jährige Mann Ohrfeigen und Haare-Ziehen an seiner Ex-Freundin eingestanden, hatte dies aber damit begründet, dass die Frau es so oder so ähnlich gewollt hatte. Freilich habe sie auch den Sex an jenem Tag im Juni 2019 gewollt, für den er jetzt verurteilt wurde, sagte der Mann.

    Richter Christiani erklärte dem Angeklagten in seiner Urteilsbegründung nun, dass allein der Umstand, dass die Frau dem Angeklagten in der Tatnacht klargemacht habe, keinen Sex gewollt zu haben, dem Mann hätte reichen müssen. Die Frau habe auch nicht bei erster Gelegenheit zur Polizei gehen müssen, um zu beweisen, dass sie tatsächlich gegen ihren Willen missbraucht worden sei. Wie berichtet, hatte der Angeklagte die geschädigte 44-Jährige zu sich in sein Lokal bestellt. Sie war gekommen, weil sie eine Aussprache in Sachen Beziehung erwartet hatte, stattdessen hatte sie vor allem Ohrfeigen bezogen. Nach Ladenschluss hatte der Angeklagte die Frau in den nahe gelegenen Hettenbach-Park mitgenommen, wo es zum Geschlechtsverkehr gekommen war – gegen den erklärten Willen der Frau. Das nächtliche Tun war von einem Anwohner-Ehepaar vom Balkon herab beobachtet worden. Nachdem sich der Angeklagte und die Geschädigte hinter ein Gebüsch verzogen hatten, hatte das Ehepaar nicht, wie zunächst angekündigt, die Polizei gerufen. Und wieder stellte Richter Christiani klar: Nein, die Frau habe nicht ihr Einverständnis zum Sex dadurch erklärt, dass sie mit dem Mann hinter das Gebüsch ging. Sie habe ihn lediglich weiter gewähren lassen in der Hoffnung, so möglichst schnell aus der Situation heraus zu kommen. Die Haftfortdauer gegen den Angeklagten, der seit vergangenem Sommer in Untersuchungshaft sitzt, wurde angeordnet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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