Die erste Strafkammer sah es als erwiesen an, dass der weitgehend geständige, jedoch einschlägig vorbestrafte Angeklagte im Jahr 2011 mehr als ein halbes Kilogramm Heroin von Hamburg nach Augsburg gebracht hatte. Der damals bevorstehenden Festnahme konnte er sich zunächst durch Flucht in sein Heimatland, die Türkei, entziehen. Im Jahr 2014 reiste der 40-Jährige aber wieder in die Bundesrepublik ein, um in Augsburg erneut einen florierenden Handel mit Heroin zu betreiben.
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