Der Eigentümerverband Haus und Grund kritisiert die Vorbereitungen der Stadt, eine Zweckentfremdungssatzung zu erlassen. Wie berichtet hatte der Wohnungsausschuss mehrheitlich für das Erarbeiten einer solchen Satzung gestimmt, die verhindern soll, dass Wohnungen als Ferienwohnungen vermietet werden oder leer stehen gelassen werden. "Durch eine Zweckentfremdungssatzung wird das Grundrecht der Eigentumsfreiheit eingeschränkt. Das muss rechtlich einer Verhältnismäßigkeitsprüfung standhalten", so Eigentümerverbandsgeschäftsführerin Gabriele Seidenspinner im Hinblick auf eine in München anhängige Klage.
Nach Ansicht von Haus und Grund spiele das Thema Zweckentfremdung in Augsburg auch so gut wie keine Rolle. Ein Teil der bei Portalen wie Air B'n'B gelisteten 50 Wohnungen werde etwa von Pensionen angeboten. Auch die Stadt war zum Ergebnis gekommen, dass sich die Zahl der zweckentfremdeten Wohnungen in Augsburg in Grenzen hält. Allerdings sei eine solche Satzung, die bei Zuwiderhandlungen Bußgelder für die Eigentümer vorsieht, aus präventiven Gründen sinnvoll. Im schwarz-grünen Koalitionsvertrag ist eine Zweckentfremdungssatzung als ein wohnungspolitisches Ziel festgeschrieben. Das hatten die Grünen durchgesetzt. Bei der Abstimmung am Mittwoch im Wohnungsausschuss des Stadtrats stimmten zwei CSU-Räte dafür, zwei dagegen. (skro)
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