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Augsburg: Hauptbahnhof-Tunnel wird drei Jahre später fertig und teurer

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Hauptbahnhof-Tunnel wird drei Jahre später fertig und teurer

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    Der bisher fertiggestellte Tunnelabschnitt unter der Viktoriastraße.
    Der bisher fertiggestellte Tunnelabschnitt unter der Viktoriastraße. Foto: Silvio Wyszengrad

    Die Untertunnelung des Hauptbahnhofs wird nach jetzigem Stand erst im Jahr 2022 abgeschlossen werden können. Bisher war das Jahr 2019 genannt worden. Wie berichtet hatten sich zuletzt die Anzeichen für eine Verzögerung gemehrt. Am Vormittag gaben Stadtwerke, Stadt und Bahn bekannt, dass sich das Projekt auch deutlich verteuern wird. Aktuell wird mit mindestens 143 Millionen Euro kalkuliert. Zuletzt war eine Kostenschätzung von 116 Millionen Euro ausgegangen.

    Verantwortliche: Planungsbüro habe nicht zufriedenstellend gearbeitet

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    Die erste Tunneldurchbruch am Augsburger Hauptbahnhof ist geschafft. Hier sehen Sie beeindruckende Bilder der Bauarbeiten.

    Die Projektverantwortlichen geben mehrere Gründe an: Unter anderem habe das von den Stadtwerken beauftragte Planungsbüro nicht zufriedenstellend gearbeitet. "Die Sichtweise der Planer war eher verkürzt", so Stadtwerke-Geschäftsführer Walter Casazza. Darüberhinaus sei die Kompexität des Vorhabens insgesamt wohl unterschätzt worden. Hintergrund: Die Bahn will zusätzlich zur Untertunnelung des Bahnhofs durch die Stadtwerke die technische Infrastruktur, etwa Oberleitungen, erneuern. Die Verzahnung führte zu weiteren Verzögerungen.

    Ob Gribl: Höhere Kosten für Bahnhofstunnel-Bau absehbar

    Oberbürgermeister Kurt Gribl (CSU) sagte, dass die Entwicklung nicht erfreulich sei. Gleichwohl habe man jetzt den Vorteil, auf einer "sicheren Grundlage" weitermachen zu können, nachdem die Zahlen einem "Stresstest" unterzogen worden seien. Allerdings seien gewisse Kostensteigerungen, etwa durch sich verteuernde Baupreise, noch absehbar.

    Bei der Finanzierung und Förderung des Gesamtprojekts gebe es wohl keine Probleme, so Stadt und Stadtwerke. Zumindest ein Teil der Zusatzkosten sei förderfähig, wird also von Land und Bund getragen. Es sei zudem absehbar, dass auch nach Ablaufen des entsprechenden Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes 2019 eine Nachfolgeregelung gefunden würde.

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