Asbest ist seit 1993 verboten, weil seine feinen Fasern Lungenkrebs verursachen können, wenn jemand sie einatmet. Jahrzehntelang wurde Asbest vor allem in Baustoffen verwendet, so auch in Wetterschutzplatten zur Verkleidung von Hausfassaden. Wer jetzt derartige Platten professionell entfernt oder bearbeitet, muss dafür geschult sein, Schutzmaßnahmen ergreifen und das Gewerbeaufsichtsamt informieren. Ein Malermeister, 32, der sich nicht an diese Vorschriften hielt, ist wegen eines Vergehens nach dem Chemikaliengesetz zu einer Geldstrafe von 2800 Euro (70 Tagessätze zu je 40 Euro) verurteilt worden.
Augsburg