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Augsburg: Gericht verurteilt Foltermörder zu lebenslanger Haftstrafe

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Gericht verurteilt Foltermörder zu lebenslanger Haftstrafe

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    Piotr S., 32, ist am Freitagvormittag vor dem Augsburger Landgericht zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden, weil er seine Freundin gefoltert und zu Tode geprügelt hat.
    Piotr S., 32, ist am Freitagvormittag vor dem Augsburger Landgericht zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden, weil er seine Freundin gefoltert und zu Tode geprügelt hat. Foto: Peter Fastl

    Es war Mord: Piotr S., 32, ist am Freitagvormittag vor dem Augsburger Landgericht zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden, weil er seine Freundin gefoltert und zu Tode geprügelt hat. Die Tat spielte sich am 25. Oktober vorigen Jahres in einer Unterkunft für überwiegend aus Polen stammende Leiharbeiter in Großaitingen (Kreis Augsburg) ab. S. war von Eifersucht getrieben, weil er fälschlicherweise dachte, seine Freundin betrüge ihn. Die lebenslange Haftstrafe bedeutet, dass ein Verurteilter erst nach 15 Jahren im Gefängnis die Chance hat, auf Bewährung freizukommen.

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