Er habe sich nach dem Supermarkteinkauf doch nur kurz auf eine Bank gesetzt, erklärt der 53 Jahre alte Mann dem Vorsitzenden Richter. Dass er dafür Bußgeld zahlen soll, sieht er nicht ein. Am Augsburger Amtsgericht haben am Mittwoch die ersten Verhandlungen wegen Verstößen gegen Corona-Regeln begonnen.
500 Euro soll der gelernte Maurer aus Oberhausen zahlen. Ihm wird vorgeworfen, am 1. April an einer Versammlung teilgenommen zu haben. Zu der Zeit galt die erste Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die Corona-Regeln waren besonders streng. Die Menschen durften ohne triftigen Grund nicht ihre Wohnungen verlassen, Versammlungen und Veranstaltungen waren untersagt. Genau um diese beiden Tatbestände ging es in den Verhandlungen. Er soll sich auf einer Bank mit drei weiteren Personen zum Biertrinken getroffen haben, so der Vorwurf gegen den Mann aus Oberhausen. Dem Vorsitzenden Richter Roland Fink erklärte der arbeitslose Handwerker, dass die Darstellung der Beamten nicht stimme.
Prozess wegen Corona-Bußgeld in Augsburg: Verfahren eingestellt
Er habe an dem Tag lediglich für sich, für eine Bekannte und einen Bekannten im Supermarkt eingekauft. „Sie wollte Gulasch und er einen Schweinsbraten“, erinnert er sich genau. Der Oberhauser übergibt dem Richter sogar den langen Einkaufszettel von dem Tag als Beweis. Nachdem er die Lebensmittel bei der Frau daheim abgeliefert habe, habe er wenig später den Bekannten angerufen, er solle kommen und seine Einkäufe holen. „Ich wollte es nicht nach oben zu ihm in den vierten Stock tragen.“ Er habe sich auf eine Bank gesetzt. „Die anderen Männer kannte ich nicht. Ich trank auch kein Bier.“
Der Freund sei gekommen und kurz darauf die Polizeistreife, die die Männer kontrollierte. Richter Fink stellte das Verfahren wegen geringen Verschuldens ein. Zwei weitere Männer kamen an dem Verhandlungstag nicht mit einem blauen Auge davon. Sie stammen aus einer Szene, die in der kritischen Anfangszeit der Pandemie den Ordnungsbehörden Kummer bereitete: die der Süchtigen auf dem Helmut-Haller-Platz. Menschen also, für die der öffentliche Raum eine Art Wohnzimmer ist. Ihnen klar zu machen, dass man wegen Corona dort nicht mehr zusammenstehen kann, war schwierig. Zudem fuhr der Süchtigentreff vor Ort zu der Zeit nur auf Notbetrieb.
Polizei deckte Verstöße gegen Corona-Regeln in Oberhausen auf
„Man hat die übliche Klientel dort angetroffen, als ob es kein Corona gebe“, meint ein Polizist als Zeuge vor Gericht. Ein 53-Jähriger aus der Trinkerszene soll 150 Euro Bußgeld dafür zahlen, dass er die Wohnung anfang April ohne triftigen Grund verlassen hat und sich auf dem Helmut-Haller-Platz aufhielt. Doch der Mann hat eine einfache Erklärung. Er habe die Wohnung, in der er mit seiner Lebensgefährtin lebte, verlassen müssen. Denn die Polizei habe ihm ein Kontaktverbot zu seiner Freundin auferlegt, erklärt er dem Richter. Wenig später erzählt er allerdings, dass er dort fast jeden Tag sei, um mit Bekannten Bier zu trinken. So auch an dem Tag, als er von der Polizei kontrolliert wurde. Ein Polizist sagt als Zeuge aus, dass für den Mann zu diesem Zeitpunkt kein Kontaktverbot bestand, sondern erst später. Der 53-Jährige kommt aus der Nummer nicht mehr heraus.
Richter Fink rät ihm, den Einspruch zurückzunehmen und das Bußgeld zu akzeptieren – so spare er sich die Gerichtskosten. Der Mann willigt ein. Er wolle das Geld nun in Raten an die Stadt zahlen. Knapp bei Kasse ist auch ein 38-Jähriger, der wiederholt in der Zeit auf dem Helmut-Haller-Platz bei Kontrollen angetroffen wurde. Für drei Verstöße gegen die Infektionsschutzmaßnahmen sollte er 1650 Euro bezahlen. Wie der Mann vor Gericht erzählt, sei er seit zehn Jahren Alkoholiker und habe seitdem auch keine Arbeit mehr.
Corona-Krise: Rund 2800 Ordnungswidrigkeiten in Augsburg festgestellt
Jeden Morgen sei er im Rahmen eines Drogenersatzprogramms bei einem Arzt am Oberhauser Bahnhof. So halte er sich dort auch öfters zum Trinken auf. Aus Sicht des Gerichts lag keine Versammlung nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz vor. Der Mann wird wegen zwei Fällen des Verlassens der Wohnung ohne triftigen Grund zu 300 Euro verurteilt. Gegen einen Bußgeldbescheid zieht der 38-Jährige seinen Einspruch zurück. Hierfür muss er noch 150 Euro zahlen. Die vierte Verhandlung wird Ende August fortgesetzt, das Gericht will weitere Zeugen vernehmen.
Rund 2800 Ordnungswidrigkeitsanzeigen von Stadt und Polizei sind im Zeitraum von März bis Ende Juli nach Angaben der Stadt gestellt worden. Der Großteil davon, nämlich rund 2500, wurden bislang bearbeitet. Laut Ordnungsreferent Frank Pintsch (CSU) wurden meist Bußgelder verhängt, weil der Mund-Nasenschutz nicht getragen wurde. Laut Robert Port vom Verkehrsüberwachungs- und Ordnungsdienst sei am häufigsten wegen der Tatbestände „Verlassen der Wohnung ohne triftigen Grund“ und „Teilnahme an einer Veranstaltung/Versammlung“ ein Bußgeld verhängt worden. Vereinzelt gab es Fälle, in denen 5000-Euro-Bußgelder verhängt wurden. Weil jemand als Veranstalter auftrat, oder weil Gastronomiebetriebe zu lange geöffnet oder nicht auf Mindestabstand zu den Kunden geachtet haben.
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