Augsburg wird, davon darf man nun ausgehen, 2020 ein leiseres Silvester als üblich erleben, aber vermutlich kein komplett stilles. Denn Böllern ist unter bestimmten Umständen nach wie vor erlaubt und völlig legal, ein komplettes Feuerwerksverbot gibt es nicht. Wie berichtet, ist das Feuerwerksverbot auf Privatgrund in Augsburg endgültig gekippt. Nach der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes kündigte die Stadt an, die entsprechende Verordnung abändern zu wollen. Böllern auf Privatgrund ist in Augsburg also möglich. Doch für Bürger, die in der Neujahrsnacht Feuerwerke zünden wollen, beinhaltet die neue Regelung Tücken und juristische Fallstricke.
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