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Augsburg: Gericht kippt Verbot von Feuerwerk auf Privatgrund – wo darf man böllern?

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Gericht kippt Verbot von Feuerwerk auf Privatgrund – wo darf man böllern?

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    Böllern und das Abbrennen von Pyrotechnik sind auch im Corona-Jahr unter Umständen erlaubt. Doch es gilt, einiges zu beachten. Was ist erlaubt und was nicht?
    Böllern und das Abbrennen von Pyrotechnik sind auch im Corona-Jahr unter Umständen erlaubt. Doch es gilt, einiges zu beachten. Was ist erlaubt und was nicht? Foto: Ulrich Wagner (Symbolfoto)

    Augsburg wird, davon darf man nun ausgehen, 2020 ein leiseres Silvester als üblich erleben, aber vermutlich kein komplett stilles. Denn Böllern ist unter bestimmten Umständen nach wie vor erlaubt und völlig legal, ein komplettes Feuerwerksverbot gibt es nicht. Wie berichtet, ist das Feuerwerksverbot auf Privatgrund in Augsburg endgültig gekippt. Nach der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes kündigte die Stadt an, die entsprechende Verordnung abändern zu wollen. Böllern auf Privatgrund ist in Augsburg also möglich. Doch für Bürger, die in der Neujahrsnacht Feuerwerke zünden wollen, beinhaltet die neue Regelung Tücken und juristische Fallstricke.

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