Im Schmerzensgeldprozess um den Tod der kleinen Ursula Herrmann vor mehr als 35 Jahren will das Landgericht Augsburg am Donnerstag bekanntgeben, wie das Verfahren fortgesetzt wird. Michael Herrmann verlangt in dem Verfahren von dem Kidnapper 20 000 Euro Schmerzensgeld, weil er seit dem Prozess gegen den Täter einen Tinnitus habe.
Augsburg