Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht in Augsburg haben einen Antrag auf Prozesskostenhilfe, also staatliche Unterstützung für einen Schadenersatzprozess um eine Tätowierung, abgelehnt. Zu einem Verfahren sei es daher nicht gekommen, berichtete ein Justizsprecher am Mittwoch.
Augsburg