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Augsburg: Gericht: Eine schlechte Tätowierung ist kein Grund für Schmerzensgeld

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Gericht: Eine schlechte Tätowierung ist kein Grund für Schmerzensgeld

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    Wer sich tätowieren lässt, muss mit möglichen Mängeln leben. Das sehen zumindest die Gerichte in Augsburg so.
    Wer sich tätowieren lässt, muss mit möglichen Mängeln leben. Das sehen zumindest die Gerichte in Augsburg so. Foto: Daniel Bockwoldt (dpa)

    Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht in Augsburg haben einen Antrag auf Prozesskostenhilfe, also staatliche Unterstützung für einen Schadenersatzprozess um eine Tätowierung, abgelehnt. Zu einem Verfahren sei es daher nicht gekommen, berichtete ein Justizsprecher am Mittwoch.

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