Dass ihre Geschäfte, die sie nebenbei auf dem Nordfriedhof betrieben haben, nicht erlaubt sind, muss den städtischen Arbeitern bewusst gewesen sein. Davon ging auch Amtsrichterin Ulrike Ebel-Scheufele aus, als sie am Montag das Urteil gegen drei Friedhofsangestellte verkündete. Das Gericht verhängte Bewährungsstrafen zwischen neun und 21 Monaten wegen Betrugs und Unterschlagung.
Augsburg