Es ist ein klassischer Fall: In einem Lokal wird eine feucht-fröhliche Party gefeiert. Und hinterher ist derjenige, der dazu eingeladen hat, von der Getränkerechnung schockiert. Doch es lohnt sich, die Rechnung in solchen Fällen genau zu prüfen. Denn im Fall einer Geburtstagsparty in einem Friedberger Gasthaus hat das Augsburger Amtsgericht jetzt entschieden, dass der Wirt nicht die volle Summe bekommt, die er gefordert hatte.
Augsburg/Friedberg